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Briefwahl und Wahlschein
Die Stichwahl für die Wahl zum Oberbürgermeister findet am 27. September 2020 statt.
Hinweis: Das Hauptwahlbüro (Briefwahlbüro) öffnet am 18. September 2020 im VHS-Forum, Aegidiimarkt 2 und schließt aufgrund gesetzlicher Bestimmungen am Freitag, 25. September 2020, 18 Uhr. An der Klemensstraße 6-8 im Stadthaus 1 gibt es ein zusätzliches Wahlbüro.
Tipp: Buchen Sie einen Termin, um Wartezeiten zu vermeiden.
Wenn Sie am Wahltag verhindert sind, in Ihr örtliches Wahllokal zu gehen, können Sie einen Wahlschein beantragen. Ein Wahlschein ist der Nachweis über das Wahlrecht. Dies ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn Ihr Wahllokal noch nicht barrierefrei ist und Sie persönlich in einem barrierefreien Wahllokal in Ihrer Nähe wählen möchten.
Im Regelfall erhalten Sie zusammen mit dem Wahlschein Briefwahlunterlagen. Dann können Sie Ihre Stimme per Post abgeben oder vorab im Hauptwahlbüro wählen. In der Regel erfolgt die Briefwahlbeantragung auch gleichzeitig für die mögliche Stichwahl.
Sind Sie in Münster wahlberechtigt, dann stellen Sie Ihren Antrag bitte frühzeitig beim Wahlamt der Stadt Münster.
- Sie können die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllen und per Post zusenden. Postanschrift: Wahlamt, 48127 Münster.
- Sie können uns persönlich in einem der beiden Hauptwahlbüros besuchen und dort gleich wählen (Direkt-Briefwahl). Tipp: Buchen Sie einen Termin zur Vermeidung von Wartezeiten.
- Auch über das Internet können Sie einen Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) bestellen. Dieser Service wurde bis zum 24. September 2020, 16 Uhr, angeboten.
Eine fernmündliche (telefonische) Antragstellung ist nicht ausreichend.
Wahlscheine (mit Briefwahlunterlagen) werden den Antragstellerinnen und Antragstellern übersandt oder bei persönlicher Vorsprache sofort ausgehändigt. Wenn Sie für eine/n Andere/n Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden an eine andere Person als den Wahlberechtigten persönlich nur ausgehändigt, wenn die Berechtigung zur Entgegennahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.