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Volksinitiative - Volksbegehren - Volksentscheid
Frist abgelaufen
Die Eintragungslisten des Volksbegehrens wurden in der Zeit vom 2. Februar bis 7. Juni 2017 bis 18 Uhr an verschiedenen Stellen in der Stadt Münster ausgelegt.
Jetzt ist die Eintragung bei der Stadt Münster nicht mehr möglich.
Volksbegehren "Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt!"
Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen hat im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen vom 5. Januar 2017 die Zulassung der amtlichen Listenauslegung und der parallelen Durchführung der freien Unterschriftensammlung für das oben genannte Volksbegehren bekannt gemacht.
Das Volksbegehren ist auf folgenden Gegenstand der politischen Willensbildung gerichtet: Der Landtag möge sich mit dem Volksbegehren "Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt!" mit dem Ziel, dass an Gymnasien in NRW das Abitur wieder nach einer Regelschulzeit von 13 Jahren – ohne Pflicht zum Nachmittagsunterricht – abgelegt wird, befassen.
Eintragungslisten für das Volksbegehren "G9" im Stadthaus 1 und in allen Bezirksverwaltungen
Anders als bei Wahlen, werden beim Volksbegehren keine individuellen Benachrichtigungen verschickt. Wer sich beteiligen will, kann das über einen Eintrag in eine Liste tun. Die Stadt Münster legt die Listen für das Volkbegehren im Bürgerbüro Mitte im Stadthaus 1 (Klemensstraße) sowie in allen fünf Bezirksverwaltungen jedoch nicht in den Bürgerbüros Coerde, Gievenbeck und Gremmendorf während der üblichen Öffnungszeiten aus.
Eintragungsberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die bis zum 7. Juni 2017 das 18. Lebensjahr vollendet haben und in Nordrhein-Westfalen mit Hauptwohnung wohnen.
Weitere Informationen zum Volksbegehren
Die drei Elemente des Verfahrens
Die nordrhein-westfälische Landesverfassung sieht drei Elemente vor, über welche die Bürgerinnen und Bürger des Landes unmittelbar Einfluss auf den demokratischen Willensbildungsprozess nehmen können.
Volksinitiative
Ziel: Befassung des Landtags mit einem politischen Sachthema oder Gesetzentwurf
Voraussetzung: Unterzeichnung durch mindestens 0,5 Prozent der stimmberechtigten Deutschen in NRW (ca. 65.000 Unterschriften)
Volksbegehren
Ziel: Erlass, Aufhebung oder Änderung eines Gesetzes
Voraussetzung: Unterzeichnung durch mindestens 8 Prozent der stimmberechtigten Deutschen in NRW (ca. 1 Million Unterschriften)
Volksentscheid
Ziel: Abstimmung über ein vom Landtag nicht verabschiedetes Gesetz
Voraussetzung: Mehrheit der abgegebenen Stimmen bei einer Mindestbeteiligung von 15 Prozent der Stimmberechtigten (etwa zwei Millionen Unterschriften)