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Europawahl - 13. Juni 1999

Stichwort: Wahlberechtigung

Wahlberechtigt ist jeder Unionsbürger mit einer Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland, der am Wahltag
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lebt,
  • nicht in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen das Wahlamt.

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Stichwort: Wahllokale, Stimmabgabe

Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahllokal (Wahlraum) eingerichtet. Die Lage Ihres Wahllokals können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen. Alle Wahllokale sind am Sonntag von 8.00 bis 21.00 Uhr geöffnet. Die Stimmabgabe erfolgt geheim. Sie müssen den Stimmzettel in einer Wahlzelle im Wahlraum kennzeichnen und in den Wahlumschlag legen. Von sich aus können Sie nicht auf die geheime Stimmabgabe verzichten.

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Stichwort: Briefwahl

Sie haben mit Ihrer Wahlbenachrichtigung auch einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines erhalten (Rückseite der Wahlbenachrichtigung). Wenn Sie Ihr Wahllokal am Wahltag z.B. wegen Krankheit oder Urlaub nicht aufsuchen können, sollten Sie sich beeilen: Am Freitag, 11. Juni, um 18 Uhr läuft die Frist für die Anträge aus. Dann geht nichts mehr.

Holen Sie in den letzten Tagen bis Freitag Ihre Briefwahlunterlagen bitte entweder persönlich im Wahlamt ab oder erteilen Sie einer anderen Person eine schriftliche Vollmacht zum Beantragen der Briefwahl. Das Wahlamt ist dafür am Donnerstag und Freitag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Wahlunterlagen werden allerdings nur persönlich ausgehändigt oder zugestellt.

Spätestens Freitag sollten Sie ihren Wahlbrief in den Briefkasten werfen, damit Ihre Stimme bei der Wahl berücksichtigt wird. Was nach der Briefkastenleerung am Samstag im Briefkasten landet, stellt die Post nicht mehr rechtzeitig zu.
Der Wahlbrief kann außerdem in den Briefkasten des Stadthauses I, neben dem Haupteingang, eingeworfen oder direkt beim Wahlamt abgegeben werden.

Das Wahlamt nimmt die Briefe am Samstag bis 12 Uhr und am Sonntag, 13. Juni, bis 21 Uhr an.

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Stichwort: Wahlergebnisse

Mit der laufenden Wahlberichterstattung beginnen wir am Sonntag gegen 22.00 Uhr. Zwischenergebnisse stellen wir Ihnen auf diesen Seiten laufend zur Verfügung. Dabei bieten wir Ihnen als Vergleichszahlen auch die Ergebnisse von der Europawahl 1994.

Die jeweiligen Zwischenergebnisse stehen zur gleichen Zeit auch in der Bürgerhalle des Rathauses, Prinzipalmarkt, zur Verfügung.

Die dort stattfindende Präsentation ist öffentlich, d.h. Sie können sich dort live und vor Ort über den Ausgang der Wahl informieren.

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Stichwort: Wahlamt

Die Adresse des Wahlamtes lautet:

Stadt Münster
Wahlamt
Klemensstraße 10 (Stadthaus I, Stadthaussaal, Eingang G, Platz des Westfälischen Friedens)
48127 Münster

E-Mail: 33wahlen@stadt-muenster.de
 
Öffnungszeiten:
 
montags - mittwochs:    8.00 Uhr bis 15.30 Uhr,
donnerstags: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
freitags:
 
8.00 Uhr bis 15.30 Uhr,
 



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