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Ortsrecht
Tarife für die Nutzung der Bäder der Stadt Münster
52.01
vom 16.12.023 (Amtsblatt der Stadt Münster 26/2023 S. 257)
1. Allgemeine Hinweise
- Die Schwimmzeit ist in allen Hallen- und Freibädern innerhalb der Öffnungszeiten nicht begrenzt.
- Kinder bis 5 Jahren haben in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person freien Eintritt in die Bäder der Stadt Münster.
- Bei Verlust des Schlüssels für den Aufbewahrungsschrank ist ein Kostenersatz in Höhe von 25,00 € zu leisten.
- Bei einer Neuausstellung durch den Verlust einer Saisonkarte oder Layoutkarte (Münster-Passinhaber) ist ein Kostenersatz in Höhe von 25,00 € zu leisten
- Alle Entgelte enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer mit dem jeweils geltenden Mehrwertsteuersatz.
2. Einzelkarten
Tageskarte | 4,50 € |
Tageskarte ermäßigt 1 | 2,50 € |
Tageskarte Sole 2 | 5,00 € |
Tageskarte Sole ermäßigt1 | 2,50 € |
1Die ermäßigte Tageskarte kann erworben werden von:
- Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 17 Jahren.
- Schüler/-innen, Studierenden, Freiwilligendienstleistenden, Inhaber*innen der Ehrenamtskarte sowie der Jugendleitercard (Juleica) und Auszubildenden bis 27 Jahren
- Menschen mit einer Schwerbehinderung (ab einem Grad der Behinderung von 50 und mehr)
- Inhaber/-innen des Münster-Passes
Die Nachweise über die Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen sind mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Sollten die Nachweise, wie zum Beispiel der Münster-Pass, kein Lichtbild enthalten, ist zusätzlich ein Ausweisdokument mit Lichtbild (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Führerschein etc.) erforderlich.
2Die Sole im Hallenbad Ost, Mauritz-Lindenweg 101, ist ein Angebot, für dessen Nutzung neben dem Eintrittsentgelt für das Bad ein zusätzliches Entgelt zu entrichten ist. Die dafür erforderliche Eintrittskarte kann separat oder in Kombination mit dem Einzeleintritt gelöst werden. Die Sole ist zusätzlich zu den Öffnungszeiten des Bades für die Allgemeinheit auch an den Schul- und Vereinsbadetagen geöffnet. An diesen Tagen ist nur das Eintrittsentgelt für die Sole zu entrichten.
Einzelkarten (siehe Punkt 2) können auch unter Verwendung von Bonuskarten (Wertkarten) gelöst werden. Der Preis für den Kauf der Bonuskarten ist niedriger als der Wert, der für die Lösung der Einzeleintritte auf der Karte gespeichert ist. Dadurch reduziert sich der Preis für die Einzeleintritte je nach Größe der Bonuskarte. Die Bonuskarte ist unbegrenzt gültig und übertragbar. Bei Verlust der Bonuskarte kann kein Ersatz erfolgen.
Folgende Bonuskarten können erworben werden:
Preis der Karte | Wert der Karte |
28,50 € | 31,50 € |
48,50€ | 58,50 € |
150,00 € | 202,50 € |
228,00 € | 342,00 € |
3. Saisonkarten/Jahreskarten
- Zeitkarten sind Jahreskarten oder Saisonkarten. Diese berechtigen die Inhaber/-innen zu beliebig vielen Eintritten in den für sie gültigen Bädern im jeweiligen Gültigkeitszeitraum. Alle Zeitkarten sind personengebunden und nicht übertragbar.
- Zeitkarten können nicht an den Kassenautomaten erworben werden. Der Kauf kann beim Personal in den Bädern erfolgen. Bei Verlust der Karte kann ein Ersatz nur erfolgen, wenn der Originalkaufbeleg vorgelegt werden kann.
- Für die Ausstellung wird ein aktuelles Ausweisdokument und bei den ermäßigten Tarifen die entsprechenden Nachweise für die Ermäßigungsgründe benötigt (1).
- Familienkarten berechtigen zum Eintritt aller Familienangehörigen, wobei jedes Familienmitglied eine eigene Karte erhält.
Voraussetzung für den Anspruch auf eine Familienkarte ist der Nachweis der häuslichen Gemeinschaft und Meldung mit Erstwohnsitz.
Als Familie im Sinne dieser Tarifordnung gelten:
Erwachsene mit mind. einem Kind, für das ein Kindergeldanspruch besteht. Familienkarten gelten grds. für Lebensgemeinschaften oder alleinerziehende Elternteile und ihre in ihrem Haushalt lebenden Kinder.
Nachweise im Sinne dieser Tarifordnung sind:
Behördliche Ausweisdokumente oder Meldebescheinigung sowie Kindergeldbescheinigung
Die Saisonkarten gelten jeweils für die Dauer der Freibadsaison im Jahr des Kaufes und Berechtigen ausschließlich zum Eintritt in den Freibädern zu den jeweiligen Öffnungszeiten für die Allgemeinheit.
Saisonkarte Erwachsene | 100,00 € |
Saisonkarte ermäßigt1 | 50,00 € |
Saisonkarte Familien | 100,00 € |
Saisonkarte Familien ermäßigt1 | 50,00 € |
Jahreskarte Erwachsene | 240,00 € |
Jahreskarte ermäßigt1 | 120,00 € |
Jahreskarte Familien | 240,00 € |
Jahreskarte Familien ermäßigt1 | 120,00 € |
1Die ermäßigte Zeitkarte kann erworben werden von:
- Schüler/-innen, Studierenden, Freiwilligendienstleistenden, Inhaber*innen der Ehrenamtskarte sowie der Jugendleitercard (Juleica) und Auszubildenden bis 27 Jahren
- Menschen mit einer Schwerbehinderung (ab einem Grad der Behinderung von 50 und mehr)
- Inhaber/-innen des Münster-Passes
4. Tarife für Zusatzleistungen
Schwimmkurse Kinder | 95,00 € |
Schwimmkurse Kinder von Münster-Pass-Inhaber*innen | 60,00 € |
Schwimmkurse für Erwachsene | 120,00 € |
Schwimmkurse für Erwachsene Münster-Pass-Inhaber*innen | 85,00 € |
Aquafit-Kurse | 100,00 € |
Aquafit-Kurse für Münster-Pass-Inhaber*innen | 60,00 € |
Kurs zum Erlernen der Schwimmfähigkeit, 10 Unterrichtseinheiten, Mindestalter für die Teilnahme ist 5 Jahre. Der Eintritt in das Schwimmbad ist zusätzlich zu entrichten.
5. Tarife für Sondernutzungen
Schul- Sportbetrieb1 | je Bahn/Stunde |
Schulschwimmunterricht | 25,00 € |
Vereinssport | 30,00 € |
Durchführung von Lehrgängen mit bis zu 50 Teilnehmer/-innen | je Stunde |
während der Öffnungszeit | 37,00 € |
außerhalb der Öffnungszeit | 74,00 € |
Schwimmsportveranstaltung | je Stunde |
Nutzungsentgelt für im Stadtsportbund e.V. organisierte Vereine | 100,00 € |
Nutzungsentgelt für nicht im Stadtsportbund e.V. organisierte Vereine | 175,00 € |
Sondernutzung der städtischen Infrastruktur (Liegeflächen, Sportanlagen, Räume, etc. innerhalb des Schwimmbades | Regelung per Nutzungsvertrag |
1Gemäß dem Verweis der allgemeinen Grundsätze des Punktes I.2. der aktuell gültigen Sportförderrichtlinie sind ausschließlich Nutzergruppen in Trägerschaft der Stadt Münster sowie Mitgliedsvereine im Stadtsportbund Münster e.V. von den Nutzungsentgelten entbunden. (Die Ausnahme bilden Schwimmveranstaltung & Sondernutzung).
6. Inkrafttreten
Die Tarife für die Nutzung der Bäder der Stadt Münster tritt am 01.01.2024 in Kraft. Gleichzeitig treten die „Tarife für die Bäder der Stadt Münster“, zuletzt geändert am 01.06.2022, außer Kraft.