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Ortsrecht
Satzung der Stadt Münster zur Erhaltung baulicher Anlagen und zur Erhaltung der Eigenart des Dechaneiviertels (Erhaltungssatzung)
63.05
vom 26.3.2002 (Amtsblatt der Stadt Münster 2002 S. 40)
Der Rat der Stadt Münster hat am 20.3.2002 aufgrund des § 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB), des § 86 Landesbauordnung NRW (BauO NRW) und der §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
Diese Satzung umfasst Grundstücke im Bereich Warendorfer Straße, Dechaneistraße, Mauritz-Lindenweg, Kapitelstraße, Dechaneischanze, Propsteistraße, Eugen-Müller-Straße und Andreas-Hofer-Straße.
Im Geltungsbereich der Satzung liegen folgende Grundstücke:
Gemarkung Münster
- Flur 140
Flurstücke 4 - 7, 9, 10, 93, 178, 359, 360
Teile der Flurstücke 204, 367. - Flur 141
Flurstücke 154, 247 - 252, 398, 549
Teile der Flurstücke 543 - 545, 547, 548 - Flur 142
Flurstücke 51, 52, 54, 56 - 67, 71 - 74, 76 - 92, 94 - 102, 106 - 109, 113 - 116, 121, 208 - 211, 215, 217, 221, 225 - 241, 246, 247, 249 - 259, 262 - 276, 416, 435, 437, 495, 496, 539, 540, 570 - 574
Teile der Flurstücke 53, 55, 366, 434, 436
Der Geltungsbereich der Satzung ist im Bebauungsplan Nr. 450: Dechaneiviertel - zwischen Stiftsstraße und Dortmund-Ems-Kanal - durch einen orangen Farbstreifen gekennzeichnet.
§ 2 Erhaltung der städtebaulichen Eigenart
(1) Im Geltungsbereich dieser Satzung bedarf der Rückbau, die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen einer Genehmigung nach § 172 BauGB. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen die Stadtgestalt, das Orts- oder Straßenbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist.
(2) Im Geltungsbereich dieser Satzung bedarf auch die Errichtung baulicher Anlagen der Genehmigung nach § 172 BauGB. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Anlage beeinträchtigt wird.
§ 3 Zeichnerische Darstellung
Die eingetragenen Baudenkmäler und erhaltenswerten Gebäude sind im Bebauungsplan Nr. 450 dargestellt.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.