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Briefwahl
Wenn Sie am Wahltag verhindert sind, in Ihr örtliches Wahllokal zu gehen, können Sie einen Wahlschein und Briefwahl beantragen. Diese Möglichkeit besteht auch bei der Wahl zum Integrationsrat.
Sie erhalten den Wahlschein zusammen mit den Briefwahlunterlagen. Dann können Sie Ihre Stimme per Post abgeben oder vorab im Hauptwahlbüro wählen.
Sind Sie in Münster wahlberechtigt, dann stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Wahlamt der Stadt Münster.
- Sie können die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllen und per Post zusenden.
- Sie können uns persönlich in einem der beiden Hauptwahlbüros besuchen und dort gleich wählen (Direkt-Briefwahl). Tipp: Buchen Sie einen Termin zur Vermeidung von Wartezeiten.
- Auch über das Internet können Sie mit unserem Service Wahlschein-Online die Briefwahlunterlagen bestellen. Dieser Service steht in der Zeit bis zum 10. September 2020, 16 Uhr zur Verfügung.
Eine fernmündliche (telefonische) Antragstellung ist nicht ausreichend.
Wahlscheine (mit Briefwahlunterlagen) werden den Antragstellerinnen und Antragstellern übersandt oder bei persönlicher Vorsprache sofort ausgehändigt. Wenn Sie für einen Anderen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden an eine andere Person als den Wahlberechtigten persönlich nur ausgehändigt, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Der Bevollmächtigte darf nicht mehr als vier Personen vertreten.