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Wahlberechtigte
Die Informationen zu der Jugendratswahl sind noch vorläufig und ohne Gewähr. Die Seiten werden rechtzeitig vor der Wahl aktualisiert.
Wahlberechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen, die am Wahltag 12 aber noch nicht 18 Jahre alt sind und zum Zeitpunkt der Zulassung der Wahlvorschläge (§ 7 WO JR) in Münster ihre Hauptwohnung oder alleinige Wohnung haben.