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Wahl ABC Landtagswahl
Wählbarkeit
Wählbar ist grundsätzlich jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag mindestens seit drei Monaten in Nordrhein-Westfalen seine Hauptwohnung hat. Von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist, wer am Wahltag infolge Richterspruches die Wählbarkeit nicht besitzt.