Seiteninhalt
Wahl ABC Landtagswahl
Wahlsystem
Das Wahlsystem bei der Landtagswahl ist ein Mischsystem von Mehrheits- und Verhältniswahl.
Die Abgeordneten des Landtages werden direkt in den 128 Wahlkreisen mit relativer Mehrheit gewählt. Weitere werden nach Verhältniswahlgrundsätzen aus Landeslisten der Parteien gewählt. Bei der Berechnung der Sitzverteilung wird von 181 Sitzen insgesamt ausgegangen.
Die Wählerinnen und Wähler haben zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste einer Partei. Der Stimmzettel sieht daher hinsichtlich der Erststimme in jedem Wahlkreis anders aus.
Die in den Wahlkreisen direkt errungenen Sitze werden bei der Berechnung der Zahl der aus den Listen gewählten Abgeordneten angerechnet. Die Verteilung der Sitze wird mit dem Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte-Lague/Schepers berechnet.
Erhält eine Partei in den Wahlkreisen mehr Sitze, als ihr nach der Stimmenzahl zustehen, so wird die Gesamtzahl der Sitze erhöht. Die Mandate der übrigen Parteien werden in der Relation des Wahlergebnisses aufgestockt, wobei die Gesamtzahl der Mandate ungerade bleiben muss. Es wird also ein vollständiger Verhältnisausgleich herbeigeführt.
Es gilt eine Sperrklausel für Wahlvorschläge von Parteien, die nicht mindestens 5% der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben.