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Energie-Krise: Stadtverwaltung wird zwischen Weihnachten und Neujahr schließen

17.08.2022

Münster (SMS) Der Krisenstab der Stadt Münster hat weitere Maßnahmen beschlossen, um den Energieverbrauch in der Stadtverwaltung zu senken. So wird die Stadtverwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr, vom 24.12.2022 bis einschließlich 1.1.2023, geschlossen bleiben. In einigen Servicebereichen wird es Notdienstangebote geben. Ziel dieser Maßnahme ist es, in der Zeit zwischen den Jahren die Beheizung möglichst kompletter städtischer Gebäude deutlich abzusenken. Zudem wird umgehend in allen städtischen Gebäuden – soweit vorhanden - die dezentrale Warmwasseraufbereitung zum Händewaschen per Durchlauferhitzer, Boiler etc. eingestellt; ausgenommen sind die Kitas. Zudem werden die städtischen Sporthallen in der Heizperiode nur noch mit maximal 17 Grad Celsius temperiert. Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer: „Diese zusätzlichen Maßnahmen sind angesichts der schwierigen Energieversorgungslage und der daraus folgenden Notwendigkeit der Energieeinsparung angemessen. Wir behalten uns Anpassungen und weitere Maßnahmen vor, um die von der Bundesregierung vorgegebenen Energiesparziele zur Abwendung einer akuten Energiekrise im kommenden Winter zu erreichen.“

Der Krisenstab hat darüber hinaus heute festgelegt, die nächtlichen Ampelschaltungen im Stadtgebiet aus Gründen der verkehrlichen Sicherheit nicht zu reduzieren. Ferner werden die städtischen Kitas grundsätzlich von Energiesparmaßnahmen ausgenommen.

Seit dem 3. August arbeitet der Krisenstab der Stadt Münster zum Gasmangel und dessen möglichen Auswirkungen. Das Gremium tagt wöchentlich. Aufgabe des Krisenstabs ist der bestmögliche Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Münster vor den Folgen der Entwicklung auf den Energiemärkten, die unter dramatischen Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von Erdgas leiden. Zurzeit arbeiten im Krisenstab vier Projektgruppen zu den Unterthemen „Stabile Energieversorgung“, „Städtische Energiesparmaßnahmen“, „Existenzsicherung“ und „Kritische Infrastruktur“.

In der vergangenen Sitzung hatte der Krisenstab bereits beschlossen, dass die Büroräume der Stadtverwaltung in der kommenden Heizperiode vorbehaltlich anderslautender rechtlicher Regelungen nur noch bis 19 Grad aufgeheizt werden sollen, Treppenhäuser und sonstige Nicht-Aufenthaltsbereiche auf maximal 12 bis 14 Grad. Die Heizperiode soll in städtischen Gebäuden und Sportstätten erst am 17. Oktober beginnen, also sechs Wochen später als bislang üblich. Das ohnehin schon bestehende Verbot zum Betrieb von Heizlüftern in städtischen Gebäuden bleibt selbstverständlich bestehen. In allen städtischen Hallenbädern wird die Wassertemperatur umgehend um zwei auf in der Regel 26 Grad abgesenkt werden, wobei Attraktionsbereiche wie das hochtemperierte Solebad im Hallenbad Ost vorerst nicht mehr angeboten werden. Im Freibad Coburg wird auf die Beheizung mit Fernwärme verzichtet.

Die Bundesregierung hat am 23. Juni 2022 die „Alarmstufe“ des „Notfallplans Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ ausgerufen. Der Notfallplan Gas hat zum Ziel, eine Gasmangellage abzuwenden und die Gasversorgung geschützter Gruppen wie unter anderem Haushalten, grundlegender sozialer Dienste und kritischer Infrastrukturen sicherzustellen. 

Dazu sind für die kommende Heizperiode 22/23 ausreichende Füllstände in den deutschen Gasspeichern notwendig. Die zweite Stufe des nationalen Notfallplans ist daher ein klares Signal an alle Verbraucher, Energie einzusparen, um sicher durch Herbst und Winter zu kommen. Voraussetzung für das Ausrufen der Alarmstufe ist eine Störung der Gasversorgung, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Versorgungslage führt. Reichen die Maßnahmen der Alarmstufe nicht aus, kann die Bundesregierung die Notfallstufe als dritte und höchste Stufe des Notfallplans ausrufen und die Gasverteilung übernehmen.

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