In der Regel ist die Einreise nur mit einem gültigen Visum gestattet. Dies stellt die deutsche Auslandsvertretung oder die Vertretung eines Mitgliedsstaates des Schengener Abkommens aus. Von der Regel gibt es zahlreiche Ausnahmen. So sind viele Nationalitäten von der Visumpflicht für reine Touristenreisen befreit, wenn sie sich nicht mehr als 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten werden. Von einem sogenannten Schengenstaat ausgestellte Visa gelten im gesamten Schengen-Raum.
Möglich ist dies, weil im Schengener Vertrag und im Schengener Durchführungsübereinkommen die Vertragsstaaten gemeinsame Bestimmungen über die Einreise und die Ausstellung von Touristenvisa vereinbart haben. Zurzeit bilden folgende Staaten den gemeinsamen Schengen-Raum:
Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn
Neben den nach den gemeinsamen Regeln für Touristen gelten auch die nationalen deutschen Einreisebestimmungen, wenn ein Aufenthalt mehr als 90 Tage betragen soll oder immer, wenn eine Erwerbstätigkeit geplant ist.
Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union benötigen kein Visum. Dasselbe gilt für Staatsangehörige der Vertragsstaaten des EWR und auch für Staatsangehörige der Schweiz.
Schweizer Staatsangehörige erhalten eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie sich länger als drei Monate in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten wollen.
Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Neuseeland und der USA können ebenfalls auch für andere als Besuchszwecke oder einen länger geplanten Aufenthalt ohne Visum einreisen, müssen aber nach der Einreise einen Aufenthaltstitel beantragen, wenn sie länger als 90 Tage bleiben oder erwerbstätig werden wollen.
Staatsangehörige von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino dürfen visumfrei einreisen, wenn sie nicht erwerbstätig werden wollen.
Für alle anderen Staaten gilt: Grundsätzlich ist ein Visum erforderlich, wenn sie sich länger als 90 Tage im Bundesgebiet aufhalten wollen.
Am besten ist, wenn Sie sich vor der Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung nach den aktuellen Bestimmungen erkundigen!
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