Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der unselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit zu erhalten, ist möglich.
Falls Sie vorhaben, deshalb nach Deutschland einzureisen, beantragen Sie bitte bei einer Deutschen Auslandvertretung ein Visum für eine Arbeitsaufnahme (Kategorie D).
Auch hier ist eine Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit, der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer oder des Berufsverbands erforderlich.
Im Falle einer selbständigen Erwerbstätigkeit sind zusätzlich folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Abteilung Ausländerbehörde
im Rechts- und Ausländeramt
Stadthaus 2
Ludgeriplatz 4
48151 Münster
Postanschrift:
48127 Münster
Tel. 02 51/4 92-36 36
Fax 02 51/4 92-79 71
auslaenderamt(at)stadt-muenster.de
Öffnungszeiten der Information:
geschlossen
Notfallsprechstunde:
geschlossen
Terminsprechstunde:
montags bis freitags:
8 bis 12.30 Uhr
montags und dienstags:
13.30 bis 16 Uhr
donnerstags: 13.30 bis 18 Uhr
Erreichbarkeit der Hotline
02 51/4 92-36 36:
montags bis freitags:
8 bis 12.30 Uhr
montags und dienstags:
13.30 bis 16 Uhr
donnerstags:
8 bis 12.30 Uhr
15 bis 18 Uhr