Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der unselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit zu erhalten, ist möglich.
Falls Sie vorhaben, deshalb nach Deutschland einzureisen, beantragen Sie bitte bei einer Deutschen Auslandvertretung ein Visum für eine Arbeitsaufnahme (Kategorie D).
Auch hier ist eine Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit, der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer oder des Berufsverbands erforderlich.
Im Falle einer selbständigen Erwerbstätigkeit sind zusätzlich folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Diese Voraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn mindestens 500.000 EUR (aus Eigenkapital oder Kreditzusage) investiert werden und mindestens fünf Arbeitsplätze geschaffen werden.
Abteilung Ausländerbehörde
im Rechts- und Ausländeramt
Stadthaus 2
Ludgeriplatz 4 (Eingang Südstraße)
48151 Münster
Postanschrift:
48127 Münster
Tel. 02 51/4 92-36 36
Fax 02 51/4 92-79 71
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