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EU-Bürger
Münster ist international… und heißt auch alle Staatsangehörigen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union herzlich willkommen.
Für Staatsangehörige aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gibt es das sogenannte Freizügigkeitsrecht. Danach dürfen Sie ohne ein Visum nach Deutschland einreisen und sich drei Monate in Deutschland aufhalten. Für den weiteren Aufenthalt müssen Sie dann eine der Freizügigkeitsvoraussetzungen erfüllen. Diese möchten wir Ihnen auf dieser Seite erläutern.
Freizügigkeitsvoraussetzungen
Um ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu haben, müssen Sie als Unionsbürger eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen.
1. Arbeitnehmer
Um diese Voraussetzung zu erfüllen ist es erforderlich, einer Beschäftigung von mindestens 12 Wochenstunden nachzugehen. Wenn Sie ergänzend Leistungen vom Jobcenter oder andere öffentliche Mittel beziehen, ist dies unproblematisch. Die Prüfung, ob eine Arbeitnehmereigenschaft vorliegt, ist immer eine Einzelfallprüfung.
Als Arbeitnehmer gelten Sie auch, wenn Sie sich in einer Berufsausbildung befinden.
2. Arbeitsplatzsuche
Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren sollten, erhalten Sie bis zu sechs Monate Zeit für die Arbeitsplatzsuche. In dieser Zeit sollten Sie Bewerbungen schreiben und sich um eine neue Arbeitsstelle bemühen.
3. Erbringung von Dienstleistungen
Wenn Sie eine gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche oder freiberufliche Tätigkeit erbringen und sich nicht in Deutschland niederlassen möchten, steht Ihnen ebenfalls ein Recht auf Aufenthalt in Deutschland zu. Das bedeutet, Sie haben die Niederlassung von Ihrem Gewerbe in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, erbringen jedoch in Deutschland Ihre Dienstleistung.
4. Empfang von Dienstleistungen
Wenn Sie gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche oder freiberufliche Tätigkeiten in Anspruch nehmen möchten, dürfen Sie als Unionsbürger hierfür in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gehen und dort das Geschäft abwickeln.
5. ausreichende Existenzmittel
Wenn Sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen Sie ebenfalls in Deutschland wohnhaft sein, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten können. Das heißt, dass Sie ohne öffentliche Leistungen auskommen, z.B. aufgrund von Erspartem oder da Sie von anderen Personen (z.B. Ihren Eltern) finanziert werden.
Sollten Sie die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, muss ggf. der Verlust Ihres Rechtes auf Einreise und Aufenthalt in Deutschland geprüft werden.
Daueraufenthaltsrecht
Wenn Sie sich seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten und über diesen Zeitraum jeweils mindestens eine der zuvor genannten Voraussetzungen erfüllt haben, haben Sie ein Recht zum Daueraufenthalt in Deutschland erworben. In diesem Fall müssen Sie die zuvor genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllen.
Familienangehörige
Ihre Familienangehörigen (Kinder bis zum 21. Lebensjahr und Ehegatten) sind ebenfalls freizügigkeitsberechtigt, wenn Sie eine der zuvor genannten Voraussetzungen erfüllen. Sollten Ihre Familienangehörigen nicht aus der Europäischen Union kommen, erhalten sie von uns eine Aufenthaltskarte-EU.
Freizügigkeitsberechtigt, was nun?
Wenn Sie eine der Voraussetzungen erfüllen, ist Ihr Aufenthalt in Deutschland erlaubt. Eine Bescheinigung benötigen Sie hierfür nicht, da Ihr Aufenthalt kraft Gesetz erlaubt ist. Wenn Sie das Daueraufenthaltsrecht erworben haben, können Sie hierüber eine entsprechende Bescheinigung anfordern.
Familienangehörige, die nicht aus der Europäischen Union kommen, benötigen jedoch eine Aufenthaltskarte-EU. Diese kann bei uns beantragt werden. Für die Beantragung ist es notwendig, dass das Familienverhältnis (z.B. durch eine Eheurkunde / Geburtsurkunde der Kinder) und die Erfüllung der Voraussetzung (z.B. Beschäftigung des Unionsbürgers) nachgewiesen werden. Eine Terminanfrage für die Erteilung der Aufenthaltskarte-EU können Sie hier stellen. Welche Unterlagen genau benötigt werden, wird Ihnen anschließend mitgeteilt.