Wer Staatsangehöriger eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist, hat in den ersten drei Monaten ab Einreise ein uneingeschränktes Aufenthaltsrecht. Anschließend muss eine der so genannten Freizügigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein.
Das heißt…
...wenn Sie in Deutschland leben möchten, brauchen Sie keinen Aufenthaltstitel. Die bisher ausgestellte Freizügigkeitsbescheinigung ist seit 2013 ersatzlos abgeschafft.
Als Staatsangehöriger eines EU/EWR-Landes sind Sie freizügigkeitsberechtigt, wenn Sie hier bleiben
oder um einfach hier zu leben (dafür müssen Sie ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz nachweisen können).
Freizügigkeitsberechtigt sind auch Familienangehörige (Ehegatten und Kinder bis zum 21. Lebensjahr). Sind die Familienmitglieder nicht Staatsangehörige eines EU/EWR-Landes (sogenannte Drittstaatler/innen), erhalten sie von uns eine Aufenthaltskarte-EU.
Daueraufenthalt
Nach fünf Jahren ständig rechtmäßigem Aufenthalt besteht ein Daueraufenthaltsrecht. Hierüber wird dann für EU-Bürger/innen eine Bescheinigung des Daueraufenthaltes ausgestellt, für Drittstaatler/innen eine Daueraufenthaltskarte.
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