Falls Sie die Frage mit "Ja" beantworten, befinden Sie sich mit mehreren tausend ausländischen Studierenden in guter Gesellschaft. Voraussetzung für das Studium in Münster ist eine Aufenthaltserlaubnis.
Wenn Sie noch im Ausland sind, wenden Sie sich bitte an eine Deutsche Auslandvertretung und beantragen dort ein Visum zum Zweck des Studiums (Kategorie D). Beachten Sie bitte, dass ein Visum für einen Touristenaufenthalt (Kategorie C) nicht für ein Studium verlängert werden kann.
Sie sind bereits in Deutschland? Haben Sie eine Aufenthaltserlaubnis für ein Studium aus einer anderen Stadt und möchten nun in Münster studieren? Sprechen Sie uns an und fragen Sie nach, unter welchen Umständen ein Studienortwechsel möglich ist.
Abteilung Ausländerbehörde
im Rechts- und Ausländeramt
Stadthaus 2
Ludgeriplatz 4
48151 Münster
Postanschrift:
48127 Münster
Tel. 02 51/4 92-36 36
Fax 02 51/4 92-79 71
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