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Kinderreisepass
Kinderreisepass
Jeder Kinderreispass ist mit einem Lichtbild auszustellen. Ist das Kind bereits zehn Jahre alt, muss es den Kinderreisepass unterschreiben. Fingerabdrücke werden in Kinderreisepässe nicht aufgenommen.
- Bitte beachten Sie unbedingt die Information zu den Lichtbildern
Bringen Sie bitte mit
- die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde (stellt das Standesamt des Geburtsortes aus)
- soweit vorhanden: Kinderausweis / Kinderreisepass
- ein aktuelles Lichtbild
- Ihr Kind
- Den Antrag für den Kinderreisepass müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Ein Muster für eine Vollmacht finden Sie unten. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen, bei Bestehen einer Betreuung wird die Bestellungsurkunde benötigt.
Die gleichen Unterlagen werden auch zu einer Aktualisierung/Verlängerung benötigt.
Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt. Ab dem 1. Januar 2021 können Kinderreisepässe nur noch mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten ausgestellt werden. Auch beträgt die Verlängerung der Gültigkeitsdauer ab dem 1. Januar 2021 maximal zwölf Monate.
Ein aktuelles Lichtbild kann jederzeit hinzugefügt werden. Die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses wird mit der Aktualisierung des Lichtbildes auf ein Jahr zurückgesetzt.
Gebühr
Die Gebühr beträgt 13 Euro, eine Verlängerung kostet 6 Euro, die Aktualisierung des Lichtbildes 6 Euro
Tipp: Sie können bei uns mit Ihrer Girocard (EC-Karte) mit PIN zahlen.
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Kinderreisepässe, die nach dem 25. Oktober 2006 ausgestellt werden, berechtigen nicht mehr zur visafreien Einreise in die USA. Hier ist ein regulärer Reisepass nötig. Bitte erkundigen Sie sich vor der Reise, welches Dokument Ihr Kind benötigt.