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Bewohnerparkausweise
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Beachten Sie bitte unbedingt die allgemeinen Hinweise des Amtes für Bürger- und Ratsservice während der Corona-Pandemie.
Bewohnerparkausweise
Einen Bewohnerparkausweis können Sie persönlich oder über unseren Internetservice unter folgenden Voraussetzungen bekommen:
- Sie müssen in einer Parkzone in Münster mit Hauptwohnung gemeldet sein und dort auch wohnen.
- Ihnen darf keine Garage oder Stellplatz zur Verfügung stehen.
- Sie müssen Halterin oder Halter des angegebenen Kfz sein oder dieses dauerhaft nutzen.
- Sie besitzen noch keine Sonderparkberechtigung (Bewohnerparkausweis).
Sie benötigen zur Antragstellung
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Ihren bisherigen Bewohnerparkausweis
- Nutzungsnachweis/ Halterbescheinigung (nur erforderlich, wenn Fahrzeughalter/-in nicht mit Antragsteller/-in identisch ist)
Gebührenanpassung zum 1. Januar 2019
Zum 1. Januar 2019 werden die Gebühren für Bewohnerparkausweise um jeweils 2 Euro erhöht. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemeldung.
Pressemeldung zur Gebührenanpassung
Gebühren
Die Gebühren betragen seit dem 1. Januar 2019
- für 1 Jahr 17 Euro
- für 2 Jahre 34 Euro und
- für 3 Jahre 51 Euro
Tipp: Sie können bei uns mit Ihrer Girocard (EC-Karte) mit PIN zahlen.
Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Wegen einer eventuell noch bestehenden Restgültigkeitsdauer des Bewohnerparkausweises wird die Gebühr bei vorzeitiger Rückgabe nicht erstattet.
Hinweise
Bei einer "Verlängerung" wird an das Ablaufdatum des alten Bewohnerparkausweis angeknüpft. Beispiel: Der Bewohnerparkausweis läuft am 20. Dezember 2020 aus; der neue Bewohnerparkausweis wird dann automatisch ab dem 21. Dezember 2020 ausgestellt.
Für Fahrzeuge mit einer Gesamtlänge von über 5,25 Metern werden keine Bewohnerparkausweise ausgestellt.
Die Sonderparkberechtigung beinhaltet keine Garantie auf einen Stellplatz in der Bewohnerparkzone.
Bewohnerparkausweise werden erst nach erfolgtem Einzug und nach erfolgter An- und Ummeldung ausgestellt, nicht aufgrund eines beabsichtigten Umzuges im Vorhinein.
Sind alle Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt, kann der Bewohnerparkausweis nach Vorlage der Dokumente sowie Entrichtung der Gebühr in allen Bürgerbüros ausgestellt werden. Sie können auch eine Person Ihres Vertrauens durch schriftliche Vollmacht beauftragen, den Bewohnerparkausweis für Sie zu beantragen. Bewohnerparkausweise können Sie auch über unseren Internetservice (Gebühr: Lastschrift, nur deutsches Konto) beantragen.
Benachrichtigungsservice per E-Mail
Auf Wunsch informieren wir Sie per E-Mail rechtzeitig vorher über den Ablauf des Bewohnerparkausweises. Wenn Sie dieses Angebot annehmen möchten, tragen Sie bitte bei persönlicher Antragstellung Ihre E-Mail-Adresse im Antrag ein.
Stellen Sie einen Online-Antrag, erhalten Sie automatisch eine E-Mail, wenn Sie im Formular Ihre E-Mail-Adresse für Rückfragen angeben. Wenn Sie das nicht wünschen, geben Sie bitte hier keine E-Mail Adresse an.