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Untersuchungsberechtigungsschein
Untersuchungsberechtigungsschein
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten einen Untersuchungsberechtigungsschein. Die Arztwahl ist frei.
Sie benötigen:
- Ihren amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Pass).
Gebühren
Gebühren fallen nicht an.