SEPA-Lastschriftenmandat für einmalige Zahlungen
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 93 100 000 000 20799
Ich ermächtige die Stadt Münster, einmalig eine Zahlung von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Stadt Münster auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Wird die die Lastschrift auf dem Konto nicht eingelöst, so gehen die Kosten zu Lasten der Kontoinhaberin / des Kontoinhabers, soweit die Rückbelastung nicht durch die Stadt Münster zu vertreten ist.