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Haushalt im Detail
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Förderung von Kindern in Tagesbetreuung - Produktgruppe 0601
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege haben einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag. Sie ergänzen damit frühzeitig die Förderung des Kindes in der Familie und unterstützen Eltern in der Erziehungsaufgabe. Dadurch leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Prävention und zum Kinderschutz.
Die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes sowie die Beratung und Information der Eltern insbesondere in Fragen der Bildung und Erziehung gehören zu deren Kernaufgaben. Die Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege soll gefördert werden.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 22 - 26 SGB VIII
- Übersicht der Aufwendungen und Erträge: Förderung von Kindern in Tagesbetreuung (PDF, 69.3 KB)
Kinder- und Jugendarbeit - Produktgruppe 0602
Kinder- und Jugendarbeit gliedert sich in Einrichtungen mit außerschulischen Angeboten, aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit und selbstorganisierte Strukturen der Jugendverbandsarbeit. Die Angebote tragen durch ein breites Spektrum (offene Treffs, Jugendbildung, kulturelle Angebote, Sport- und Freizeitangebote, kreative Angebote und Jugendberatung, etc.) und insbesondere durch ein hohes Maß an Mitbestimmung der Kinder- und Jugendlichen zu ihrer Persönlichkeitsentwicklung und Identitätsfindung bei. An 45 Grund- und Förderschulen wird der Offene Ganztag einschließlich der Ferienbetreuung durchgeführt.
Die Angebote werden durch die freien Träger und den öffentlichen Träger der Jugendhilfe vorgehalten.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 11, 12 SGB VIII
- Übersicht der Aufwendungen und Erträge: Kinder- und Jugendarbeit (PDF, 68.9 KB)
Förderung von benachteiligten jungen Menschen - Produktgruppe 0603
Junge Menschen, die aufgrund von Arbeitslosigkeit, Lernschwierigkeiten, Drogenkonsum, Wohnungslosigkeit oder auch Migrationserfahrung individuell beeinträchtigt und/oder sozial benachteiligt sind, werden in den unterschiedlichen Bereichen gefördert, um sie in Einzel- oder Gruppenmaßnahmen zu integrieren. Die Angebote werden von freien Trägern und dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe durchgeführt.
Aufgabe der Jugendberufshilfe ist es, jungen Menschen zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen Hilfen anzubieten, die ihre berufliche Ausbildung und Eingliederung in die Arbeitswelt fördern.
Gesetzliche Grundlage: § 13 SGB VIII
- Übersicht der Aufwendungen und Erträge: Förderung von benachteiligten jungen Menschen (PDF, 69.6 KB)
Familienförderung - Produktgruppe 0604
Familienförderung umfasst die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie. Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie sind insbesondere Bildungsunds- und Beratungsangebote zur Vermittlung erzieherischer Kompetenz sowie zur Stärkung der Erziehungskraft und des Selbsthilfepotentials. Die Zielsetzung berücksichtigt auch die tendenziell abnehmende Erziehungskraft der Familien, ausgelöst durch gesellschaftliche Wandlungsprozesse und immer komplexer werdende Erziehungssituationen.
"Familien sollen sich in Münster wohlfühlen" - dieser, als grundsätzliche Zielrichtung formulierte, strategische und fachliche Orientierungsrahmen für Kinder- und Jugendhilfe in Münster ist Aufgabe und Anliegen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. Er trägt mit dazu bei, dass junge Menschen und deren Familien in Münster frühzeitig den Zugang zu den Angeboten und Einrichtungen finden und sie nutzen können, wie sie sie für ihre Entwicklung und soziale Eingebundenheit in dieser Stadt benötigen.
Zum 01.01.2008 wurden die Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) übernommen. Die neu geschaffene Elterngeldstelle ist damit Teil der Jugendhilfe geworden.
Das präventive Angebot "Familienbesuche" des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien dient der frühzeitigen Unterstützung und Beratung junger Familien in Münster.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 16 (Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie), 17 (Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung) und 18 (Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts) SGB VIII, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
- Übersicht der Aufwendungen und Erträge: Familienförderung (PDF, 68.4 KB)
Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien - Produktgruppe 0605
Die Leistungen dieser komplexen Produktgruppe umfassen den gesamten pädagogischen und wirtschaftlichen Bereich der ambulanten und stationären Hilfen zur Erziehung (HzE), der Eingliederungshilfen und Adoptionsaufgaben. Ferner gehören dazu die aufsuchenden Tätigkeiten der Bezirkssozialarbeit in den Stadtteilen einschließlich einiger Serviceaufgaben für das Sozialamt, die Wahrnehmung der Gerichtshilfen (Familien- und Jugendgericht) und des Kinderschutzes.
Ebenso zählen dazu auch die Aufgaben der Betreuungsbehörde, der Beistandschaften und des Unterhaltsvorschusses.
Gesetzliche Grundlagen:
§§ 8a, 14, 18, 19, 20, 21, 27 - 35, 35a, 39 - 42, 50 - 52a, 55, 58a, 59 - 60, 85 - 97 SGB VIII, § 1712 BGB, SGB XII, Betreuungsgesetz (BtG) und Unterhaltsvorschussgesetz (UVG).
- Übersicht der Aufwendungen und Erträge: Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien (PDF, 69.4 KB)