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Haushalt im Detail
Stiftungen
Rechtlich unselbständige Stiftungen – Produktgruppe 1701
Örtliche Stiftungen sind nach dem Stiftungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen rechtlich selbständige und rechtlich unselbständige Stiftungen, die nach dem Willen des Stifters von einer Gemeinde verwaltet werden und die überwiegend Zwecken dienen, die von der Gemeinde in ihrem Bereich als öffentliche Aufgaben erfüllt werden können.
Die Kommunalen Stiftungen Münster sind zum überwiegenden Teil Sozialstiftungen. Ihre Stiftungszwecke sind die Förderung der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens und des Gesundheitswesens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, die Schaffung und Förderung von Hilfsangeboten und Diensten für Kinder und Jugendliche und die Förderung sonstiger Maßnahmen der Jugendhilfe. Zu den rechtlich unselbständigen kommunalen Stiftungen zählen in Münster zurzeit:
- "Friedrich und Irmgard Buschmann-Stiftung"
- "Generalarmenfonds"
- "Hüfferstiftung"
- "Wohnverbund Westfalenfleiß"
- Übersicht der Aufwendungen und Erträge: Stiftungen (PDF, 66.7 KB)