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Steuern und Gebühren
Beherbergungsteuer
Die Stadt Münster erhebt ab dem 1. Juli 2016 eine Beherbergungsteuer in Höhe von 4,5 % auf den Aufwand für entgeltliche Übernachtungsleistungen in einem Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Campingplatz oder vergleichbare Einrichtungen).
Von der Besteuerung ausgenommen sind Übernachtungen, die im Rahmen der Erzielung von Einkünften oder aufgrund von Aus-, Fort- und Weiterbildungszwecken notwendig sind.
Für die Befreiung von der Berherbergungsteuer gibt es ein Formular, das von den Beherbergungsbetrieben an jeden Gast auszuhändigen ist.
Für Beherbergungsbetriebe
Die Beherbergungsbetriebe haben die Steuer vom Gast einzuziehen und an die Stadt Münster im Rahmen eines Steueranmeldeverfahrens bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Quartals bei der Stadt Münster anzumelden und die einbehaltenen Steuerbeträge an die Stadt Münster abzuführen. Weitere Erläuterungen ergeben sich aus der Satzung und den Richtlinien zur Beherbergungsteuer.
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Anmeldeformular Beherbergungsteuer
(PDF, 263 KB)
(nicht barrierefrei, nicht online ausfüllbar) -
Online-Formular für die Anmeldung der Beherbergungsteuer
Für Gäste
Von der Besteuerung ausgenommen sind Übernachtungen, die im Rahmen der Erzielung von Einkünften oder aufgrund von Aus-, Fort- und Weiterbildungszwecken notwendig sind.
Für die Befreiung von der Berherbergungsteuer gibt es ein Formular, das von den Beherbergungsbetrieben an jeden Gast auszuhändigen ist.
Das ausgefüllte Formular ist nicht an die Stadt Münster zurückzusenden, sondern an den jeweiligen Beherbergungsbetrieb.
- Bestätigung für die Befreiung von der Beherbergungsteuer (PDF, 52.9 KB)
- Confirmation of Exemption from Accommodation Tax (PDF, 120 KB)
- Bevestiging van vrijstelling van de accommodatiebelasting (PDF, 37.5 KB)
- Confirmatión para la exención del impuesto de alojamiento (PDF, 38.3 KB)
- Подтверждение для освобождения от налога, взимаемого за сдачу помещений, на территории города Мюнстера (PDF, 121 KB)