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Vollstreckungsbehörde der Stadt Münster
Beitreibung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Forderungen
Die Stadt Münster vollstreckt ihre offenen Forderungen über die Vollstreckungsbehörde der Stadt Münster. Hierbei handelt es sich um eine Abteilung des Amtes für Finanzen und Beteiligungen im Dezernat II.
Zurzeit sind in der Abteilung 19 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. 9 davon sind Vollziehungsbeamte, die im Außendienst tätig sind.
Zahlungen an die Stadt Münster
In der Regel sind keine Bareinzahlungen bei der Stadtkasse möglich.
Sie können Ihren Zahlungsverpflichtungen durch Überweisung des offenen Betrages auf eines der Konten der Stadt Münster nachkommen. Bitte denken Sie daran, bei Ihrer Überweisung das Kassenzeichen oder die „ZP-Nummer“ anzugeben, damit wir Ihre Zahlung zuordnen können. Vielen Dank!
Übersicht der städtischen Konten