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Koordination und Gesundheitsförderung
Das Gesundheitsamt hat auf der Grundlage des Gesetzes für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG, siehe unten) den gesetzlichen Auftrag zur Mitwirkung an der Gestaltung gesundheitsförderlicher Umwelt-, Arbeits- und Lebensverhältnisse und an der Förderung gesundheitsdienlicher Lebensweisen. Es hat auf der Grundlage von Gesundheitsberichten die Planung und Umsetzung von Gesundheitsförderung und Prävention ortsnah zu koordinieren und gegebenenfalls auf zusätzliche Aktivitäten der anderen in der Gesundheitsförderung und Prävention tätigen Akteure hinzuwirken. Zur Koordination gehört auch die Geschäftsführung der Kommunalen Gesundheitskonferenz und ihrer Arbeitskreise.
Gesetzliche Grundlage
- Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG): www.recht.nrw.de