Eine wesentliche Aufgabe der Gutachterausschüsse ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten für Bauland (§ 196 Baugesetzbuch). Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Bodens für Grundstücke eines Gebietes, für das im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Sie sind auf den Quadratmeter Grundstücksfläche bezogen, werden jährlich ermittelt und in Bodenrichtwertkarten veröffentlicht.
Bei den Bodenrichtwerten für Bauland handelt es sich um Bodenrichtwerte für baureife und bebaute Grundstücke, die innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ausgewiesen werden. Bodenrichtwerte für Wohnbauland im Außenbereich gelten insbesondere für Grundstücke, die außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. In der Übersicht der Bodenrichtwerte für die Landwirtschaft wird Acker- und Dauergrünland ausgewiesen.
Bodenrichtwertkarten (auch vergangener Jahre) für die Stadt Münster können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erworben werden. Daneben sind Bodenrichtwerte unter den unten aufgeführten Links kostenlos online abrufbar bzw. ebenso kostenlos mündlich oder telefonisch erhältlich.
Schriftliche Auskünfte sind kostenpflichtig.
Weitere Informationen:
Tel. 02 51/4 92-62 14
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