Gemäß § 195 Baugesetzbuch sind Notare verpflichtet, jeweils ein Exemplar der bei ihnen abgeschlossenen Kaufverträge den zuständigen Gutachterausschüssen zu übersenden.
Die Verträge werden ausgewertet, die wesentlichen Daten in die Kaufpreissammlung übernommen. Die Kaufpreissammlung dient als Grundlage für die Ableitung der Bodenrichtwerte, für die Erstellung des Grundstücksmarktberichtes und wird verwendet bei der Erstellung von Verkehrswertgutachten.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind detaillierte Auskünfte aus der Kaufpreissammlung möglich (z.B. für die Gutachtenerstellung durch Sachverständige). Auskünfte und Auswertungen in anonymisierter Form kann jedermann erhalten.
Auskünfte und Auswertungen aus der Kaufpreissammlung sind kostenpflichtig.
Telefonische Richtwertauskünfte:
Barbara Klostermann
Tel. 02 51/4 92-62 76