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Oft gefragt: Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) / Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Antworten auf häufig gestellte Fragen bzgl. der Freiwilligendienste bei der Stadt Münster
Ab wann kann ich ein BFD/FSJ machen?
Vorraussetzung für beide Freiwilligendienste ist, dass du die Vollzeitschulpflicht erfüllt hast. Eine fachliche Ausbildung ist keine Voraussetzung für den Freiwilligendienst.
Für das FSJ darf das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet sein (Jugendfreiwilligendienstegesetz - JFDG), für den BFD ist keine Altersgrenze gesetzt (Bundesfreiwilligendienstgesetz - BFDG).
Ansprechpartner – wer begleitet und unterstützt mich während des BFDs/FSJs?
Während des gesamten Freiwilligendienstes wirst du pädagogisch begleitet. Dies erfolgt einerseits durch Seminare (siehe "Seminare") und andererseits durch die Fachkräfte vor Ort in den Einsatzstellen.
Die BFD bzw. die FSJ-Koordination ist jederzeit für dich Ansprechpartner.
Sie hilft dir bei allen organisatorischen Fragen und kann überdies hinaus auch bei weiteren Anliegen kontaktiert werden. Während des Freiwilligendienstes wird sie dich (mindestens) einmal in deiner Einsatzstelle besuchen.
Auch die Begleitung auf den Seminaren wird von der BFD/FSJ-Koordination wahrgenommen.
In deiner Einsatzstelle hast du eine "Anleitung", die über dden gesamten Freiwilligendienst als dein Ansprechpartner vor Ort fungiert. Hier wirst du pädagogisch begleitet und während des Alltages unterstützt.
Auch regelmäßige Anleitergespräche sollen dafür sorgen, dass du dich rundum wohlfühlen, Situationen besprechen und dein soziales Engagement einbringen kannst.
Ausland – Wie und über wen kann ich ein FSJ im Ausland machen?
Ein Freiwilligendienst kann auch im Ausland geleistet werden. Weitere Informationen findest du hier
- Bei der Reiseinformation im Jib
- www.weltwaerts.de
- www.kulturweit.de
Beginn – Wann beginnt das BFD/FSJ?
Das FSJ startet zum 1. September eines Jahres und endet am 31. August des Folgejahres.
Der BFD kann auch zu einem früheren bzw. späteren Zeitpunkt begonnen werden.
Bescheinigungen
Wir stellen dir als Träger eine Bescheinigung über die Ableistung des FSJs oder BFDs aus.
Ein ausführlicheres Zeugnis wird über die jeweilige Einsatzstelle verfasst und vom Personalamt nach Ableistung des Freiwilligendienstes an dich versandt.
Bewerbung – Wie, wann und wo bewerbe ich mich für das BFD/FSJ?
Für die Teilnahme am BFD/FSJ bewirbst du dich mit den üblichen Bewerbungsunterlagen: Anschreiben, aus dem deine Motivation hervor geht, Lebenslauf, Kopie des letzten Zeugnisses.
Auf Bewerbungsmappen kann verzichtet werden, da diese oft aus Kostengründen nicht zurück gesandt werden. Es gibt keine terminliche Vorgabe zum Bewerbungsstart. In der Regel reicht es sich zu Beginn des Jahres (ab Januar) für ein BFD/FSJ in diesem Jahr zu bewerben.
Die Bewerbung sendet ihr an:
Jugendinformations- und -bildungszentrum (Jib)
Hafenstraße 34
48153 Münster
BFD-Koordinatorin Nicole Sterthaus
FSJ-Koordinator Thilo Heise
Dauer des Freiwilligendienstes
Der Freiwilligendienst muss, damit es als ein FSJ anerkannt wird, für eine Zeit von mindestens sechs Monaten abgeleistet werden. Und kann um ein halbes Jahr, auf höchstens 18 Monate verlängert werden.
Die Freiwilligendienste werden grundsätzlich in Vollzeit geleistet. Ab dem Alter von 27 Jahren kann ein BFD in Teilzeit absolviert werden, aus wichtigen persönlichen Gründen auch schon früher.
Fahrtkosten
Fahrtkosten können nicht durch den Arbeitgeber erstattet werden. Dennoch sollten Freiwillige in der Regel ähnliche Vergünstigungen wie auch Schülerinnen und Schüler, Auszubildende oder Studierende erhalten. Als Träger können wir dir auf einer Bescheinigung deinen Einsatz im Freiwilligendienst bestätigen.
Infos zu den Ticketpreisen:
FÖJ - Was ist das FÖJ, wo kann ich ein FÖJ machen?
Das FÖJ (Freiwilliges Ökologisches Jahr) ist ein Orientierungs- und Bildungsjahr, in dem Jugendliche und junge Erwachsene sich intensiv für die Umwelt engagieren können und ihnen Grundkenntnisse im Natur- und Umweltschutz sowie in ökologischen Berufsbildern vermittelt werden.
- Weitere Infos: www.lwl.org/LWL/Jugend/foej/
Kindergeld
Eltern, deren Kinder einen Freiwilligendienst ableisten und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können weiterhin das Kindergeld erhalten.
Welche Leistungen gehören zum BFD/FSJ
- ein Taschengeld von 310 Euro im Monat
(inkl. Wohnpauschale von 102 Euro) - Sozialversicherung
- tariflicher Urlaub
- Kindergeldfortzahlung
Nebenjob während des BFD/FSJ
Du darfst während des BFD/FSJ einen Nebenjob haben, dieser muss aber beim Personalamt angemeldet werden und darf nicht während der BFD-/ FSJ-Arbeitszeit stattfinden.
Seminare – Was geschieht hier?
Die Freiwilligendienste werden durch 25 Bildungstage begleitet. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben und finden in Blockseminaren und ergänzenden Einzeltagen statt.
Sie dienen der Reflexion, Unterstützung und dem Austausch mit Gleichgesinnten.
Themenschwerpunkte sind hier die Persönlichkeitsentwicklung, der Umgang mit den Erlebnissen in der jeweiligen Einsatzstelle, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, erlebnispädagogische Methoden, sowie die Entwicklung von Teamfähigkeit und das Erleben Gruppendynamischer Prozesse. Wir arbeiten Prozessorientiert und geben natürlich auch euren Wünschen einen Platz in den Seminaren.
Studium - Werden die Freiwilligendienste als Praktikum für ein Studium anerkannt?
Grundsätzlich gilt: Wer ein Freiwilligendienst geleistet hat, darf bei der Bewerbung um einen Studienplatz nicht benachteiligt werden. Der Freiwilligendienst kann als Wartezeit gezählt werden. In einigen Fällen rechnen Universitäten und Hochschulen ihren Bewerberinnen und Bewerbern bei der Aufnahme entsprechender Studiengänge ihre Dienstzeit als Praktikum an. Die Einzelheiten sind in den Rechtsbestimmungen der Bundesländer bzw. der einzelnen Hochschulen geregelt, somit ist Näheres dazu ist beim Studentensekretariat der jeweiligen Hochschule/ Universität zu erfragen.
Versicherung – Wie bin ich während des BFD/FSJ versichert?
Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Freiwilligendienst werden rechtlich annähernd so behandelt wie Beschäftigte oder Auszubildende, das heißt sie sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit sozial abgesichert. Sie sind in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versichert. Die abzuführenden Beiträge werden vom Träger gezahlt.
Wohngeld
Es ist möglich Wohngeld zu beantragen. Die Zahlung des Wohngeldes hängt zum einen von der Miethöhe und zum anderen von dem zur Verfügung stehenden Einkommen ab.
Gerade da keine Unterkunft gestellt wird, kommt ein Antrag auf Wohngeld dann in Betracht, wenn du für den Freiwilligendienst umgezogen bist.