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Oft gefragt: Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) / Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Hier findest Du Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) zu den Freiwilligendiensten bei der Stadt Münster.
Wann beginnt das BFD/FSJ?
Das FSJ startet zum 1. September eines Jahres und endet am 31. August des Folgejahres.
Der BFD kann auch zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt begonnen werden.
Wie kann ich mich bewerben?
Für die Teilnahme am BFD/FSJ bewirbst du dich mit den üblichen Bewerbungsunterlagen:
- Anschreiben, aus dem deine Motivation hervorgeht
- Lebenslauf
- Kopie des letzten Zeugnisses
Auf Bewerbungsmappen kann verzichtet werden, da diese oft aus Kostengründen nicht zurück gesandt werden können. Es gibt keine terminliche Vorgabe zum Bewerbungsstart. In der Regel reicht es, sich zu Beginn des Jahres (ab Januar) für ein BFD/FSJ imjeweiligen Jahr zu bewerben.
Die Bewerbung sendet ihr an:
Jugendinformations- und -bildungszentrum (Jib)
Hafenstraße 34
48153 Münster
Die Bewerbung kann auch gerne per E-Mail geschickt werden.
BFD-Koordinatorin Nicole Sterthaus
Tel. 02 51/4 92-58 56
sterthaus@stadt-muenster.de
FSJ-Koordinator Thilo Heise
Tel. 02 51/4 92-55 39
HeiseT@stadt-muenster.de
Ab wann kann ich ein BFD/FSJ machen?
Vorraussetzung für beide Freiwilligendienste ist, dass du die Vollzeitschulpflicht erfüllt hast. Eine fachliche Ausbildung ist keine Voraussetzung für den Freiwilligendienst.
Für das FSJ darf das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet sein (
Vorraussetzung für beide Freiwilligendienste ist, dass du die Vollzeitschulpflicht erfüllt hast. Eine fachliche Ausbildung ist keine Voraussetzung für den Freiwilligendienst.
Für das FSJ darf das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet sein (Jugendfreiwilligendienstegesetz - JFDG), für den BFD ist keine Altersgrenze gesetzt (Bundesfreiwilligendienstgesetz - BFDG).
Wie lange dauert ein Freiwilligendienst?
Der Freiwilligendienst muss, damit er als FSJ/BFD anerkannt wird, für eine Zeit von mindestens sechs Monaten abgeleistet werden. Er kann um ein halbes Jahr, auf höchstens 18 Monate verlängert werden.
Die Freiwilligendienste werden grundsätzlich in Vollzeit geleistet. Ab dem Alter von 27 Jahren kann ein BFD in Teilzeit absolviert werden, aus wichtigen persönlichen Gründen auch schon früher.
Was verdiene ich während des Dienstes und bekomme ich weiter Kindergeld?
Eltern, deren Kinder einen Freiwilligendienst ableisten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können weiterhin Kindergeld erhalten.
Welche Leistungen stehen Dir darüberhinaus zu:
- ein Taschengeld von 390 Euro im Monat
- Übernahme der Sozialversicherung
- tariflicher Urlaub
Wie bin ich während des BFD/FSJ versichert?
Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Freiwilligendienst werden rechtlich annähernd so behandelt wie Beschäftigte oder Auszubildende, das heißt sie sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit sozial abgesichert. Sie sind in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versichert. Die abzuführenden Beiträge werden vom Träger gezahlt.
Kann ich während des BFD/FSJ einem Nebenjob nachgehen?
Du darfst während des BFD/FSJ einen Nebenjob haben, dieser muss aber beim Personalamt angemeldet werden und darf nicht während der BFD-/ FSJ-Arbeitszeit stattfinden.
Kann ich mir Fahrtkosten erstatten lassen?
Fahrtkosten können nicht durch den Arbeitgeber erstattet werden. Freiwillige erhalten für die Nutzung des ÖPNV in der Regel jedoch ähnliche Vergünstigungen wie auch Schülerinnen und Schüler, Auszubildende oder Studierende. Als Träger können wir dir auf einer Bescheinigung deinen Einsatz im Freiwilligendienst bestätigen.
Infos zu Ticketpreisen: Stadtwerke Münster: Schüler- und Azubi-Monatsticket
Kann ich während der Dienstzeit Wohngeld beziehen?
Es ist möglich, Wohngeld zu beantragen. Die Zahlung des Wohngeldes hängt zum einen von der Miethöhe und zum anderen von dem zur Verfügung stehenden Einkommen ab.
Da keine Unterkunft gestellt wird, kommt ein Antrag auf Wohngeld vor allem dann in Betracht, wenn du für den Freiwilligendienst umgezogen bist.
Weitere Informationen findest Du beim Wohnungsamt.
Wer begleitet und unterstützt mich während des BFDs/FSJs?
Während des gesamten Freiwilligendienstes wirst du pädagogisch begleitet. Einerseits durch Seminareund andererseits durch die Fachkräfte in den Einsatzstellen vor Ort, die BFD/FSJ-Koordination ist jederzeit für dich ansprechbar.
Sie hilft dir bei allen organisatorischen Fragen und kann auch bei weiteren Anliegen kontaktiert werden. Während des Freiwilligendienstes wird sie dich (mindestens) einmal in deiner Einsatzstelle besuchen.
In deiner Einsatzstelle hast du eine "Anleitung", die über den gesamten Freiwilligendienst dein Ansprechpartner vor Ort ist und dich während des Alltags unterstützt. Auch regelmäßige Anleitergespräche sollen dafür sorgen, dass du dich rundum wohlfühlen, Situationen besprechen und dein soziales Engagement einbringen kannst.
Was geschieht während der Seminare?
Die Freiwilligendienste werden durch 25 Bildungstage begleitet. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben und finden in Blockseminaren und ergänzenden Einzeltagen statt. Sie dienen der Reflexion, Unterstützung und dem Austausch mit Gleichgesinnten.
Themenschwerpunkte sind hier die Persönlichkeitsentwicklung, der Umgang mit den Erlebnissen in der jeweiligen Einsatzstelle, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, erlebnispädagogische Methoden, sowie die Entwicklung von Teamfähigkeit und das Erleben Gruppendynamischer Prozesse.
Wir arbeiten Prozessorientiert und geben natürlich auch euren Wünschen einen Platz in den Seminaren.
Bekomme ich ein Zeugnis oder eine Bescheinigung über meinen Dienst/mein Soziales Jahr?
Wir stellen dir als Träger eine Bescheinigung über die Ableistung des FSJs oder BFDs aus.
Ein ausführlicheres Zeugnis wird über die jeweilige Einsatzstelle verfasst und vom Personalamt nach Ableistung des Freiwilligendienstes an dich versandt.
Werden die Freiwilligendienste als Praktikum für ein Studium anerkannt?
Grundsätzlich gilt: Wer einen Freiwilligendienst geleistet hat, darf bei der Bewerbung um einen Studienplatz nicht benachteiligt werden. Der Freiwilligendienst kann als Wartezeit gezählt werden. In einigen Fällen rechnen Universitäten und Hochschulen ihren Bewerberinnen und Bewerbern bei der Aufnahme bestimmter Studiengänge die Dienstzeit als Praktikum an. Die Einzelheiten sind in den Rechtsbestimmungen der Bundesländer bzw. der einzelnen Hochschulen geregelt, somit ist Näheres dazu beim Studentensekretariat der jeweiligen Hochschule oder Universität zu erfragen.
Was ist das FÖJ und wo kann ich eins machen?
Das FÖJ (Freiwilliges Ökologisches Jahr) ist ein Orientierungs- und Bildungsjahr, in dem Jugendliche und junge Erwachsene sich intensiv für die Umwelt engagieren können und worüber ihnen Grundkenntnisse im Natur- und Umweltschutz sowie in ökologischen Berufsbildern vermittelt werden.
Weitere Infos findest Du hier: www.lwl.org/LWL/Jugend/foej/
Kann ich ein FSJ im Ausland machen?
Ein Freiwilligendienst kann auch im Ausland geleistet werden.
Weitere Informationen findest du hier: