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Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Alles klar?
Computerspiele
Für Computerspiele gibt es, genau wie für Kinofilme, Altersbeschränkungen (6, 12, 16 oder 18 Jahre). Nur wer so alt ist wie angegeben, darf so ein Spiel kaufen, leihen und spielen. Die Spiele sind auf der Hülle gut sichtbar mit der Altersfreigabe gekennzeichnet (§ 12 JuSchG Bildträger mit Filmen oder Spielen, § 13 JuSchG Bildschirmspielgeräte, § 14 JuSchG Kennzeichnung von Filmen und Film- und Spielprogrammen).
- Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz: Dossier Computerspiele
- Umfassende Datenbank mit Altersfreigaben aller gängigen Computer- und Videospiele: www.usk.de
Informationen zum Thema "Let's play Videos, gebrauchte Spiele, virtuelle Gegegstände:
Was darf ich mit gekauften Games machen?" finden sich hier:
"Klicksafe: Die EU-Initiative für mehr Sicherheit im Netz" - Spielregeln im Internet/Durchblicken im Rechte-Dschungel (Teil 4) S. 37 ff
www.klicksafe.de/bestellung