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Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Alles klar?
Übernachten bei Freunden
Das Jugendschutzgesetz schreibt hierzu keinerlei Regelungen vor. Ob du bei deinem Freund oder einer Freundin übernachten darfst, liegt im Entscheidungsspielraum deiner Eltern. Da sie für dich verantwortlich sind, musst du das in einem gemeinsamen Gespräch klären.