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Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Ansprechpartner
Vorbeugen und schützen
Ein besonderer Schutz der Kinder und Jugendlichen liegt in unser aller Interesse. "Kinder stark machen" bedeutet auch und vor allem, sie vor Gewalt und Missbrauch zu schützen: vor Gewalt in den Medien, vor Alkohol und Drogen, sexueller Gewalt und Ausbeutung sowie vor weiteren Gefährdungen.
Unsere Schwerpunkte liegen in den Bereichen Gewaltprävention, Jugendmedienschutz, Jugendarbeitsschutz und Suchtvorbeugung.
Für den Bereich Gewaltprävention können Sie sich direkt wenden an:
Michael Geringhoff
Fachstelle Jib
Tel. 02 51/4 92-58 54
gewaltpraevention(at)stadt-muenster.de
Für den Bereich Suchtvorbeugung können Sie sich direkt wenden an:
Georg Piepel
Fachstelle Drogenhilfe
Tel. 02 51/4 92-58 40
suchtvorbeugung(at)stadt-muenster.de
Für den Bereich Jugendmedienschutz können Sie sich direkt wenden an:
Alli van Dornick
Fachstelle Jib
Tel. 02 51/4 92-58 59
jugendmedienschutz(at)stadt-muenster.de
Für die Bereiche Jugendarbeitsschutz (z.B. Stellungnahmen für die Teilnahme von Kindern bei Theateraufführungen oder Castings), den ordnungsrechtlichen Arbeitsschutz und Indizierungen können Sie sich direkt wenden an:
Claudia Brörmann
Fachstelle Jugendsozialarbeit
Tel. 02 51/4 92-56 91
jugendschutz(at)stadt-muenster.de
Für alle anderen Fragen rund um das Jugendschutzgesetz (z.B. Aufenthalt Jugendlicher in Gaststätten oder Diskotheken, Konzertbesuche, Erziehungsbeauftragungen) können Sie sich direkt wenden an:
Kerstin Meyer
Fachstelle Jib
Tel. 02 51/4 92-58 74
jugendschutz(at)stadt-muenster.de
Natürlich helfen wir aber auch bei Fragen zu den Bereichen Okkultismus, Sexualität, Schuldenprävention u. a. weiter und vermitteln bei Bedarf an Fachdienste. Auch die Durchführung von präventiven Maßnahmen und Fachveranstaltungen für Fachkräfte aus Jugendhilfe und Schule gehören zum Angebot des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.
Materialien und erste Informationen zu den verschiedenen Themenbereichen finden Sie im Unterpunkt "Infomaterialien".
- Hier können Sie das Jugendschutzgesetz in seiner aktuellen Ausführung einsehen.