Zum Einkommen zählen grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder in Geld messbaren Werten, die Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft während des Bewilligungszeitraums erzielen, wie zum Beispiel:
Von den Einnahmen können Aufwendungen abgesetzt werden, wie
Auf Einkommen aus Erwerbstätigkeit wird ein Freibetrag gewährt, der von der Höhe des erzielten Bruttoeinkommens abhängig ist. Die vorgenannten Aufwendungen sind in diesem Freibetrag enthalten.
Alle Fragen zum Einkommen müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten. Das Jobcenter überprüft Ihre Angaben regelmäßig. Auf dem Wege des automatisierten Datenabgleichs werden viermal im Jahr entsprechende Auskünfte eingeholt. Das Verschweigen von Einkommen stellt eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden beziehungsweise eine Strafanzeige nach sich ziehen kann.
Hotline 02 51/4 92-92 92
Erreichbarkeit:
Montag bis Mittwoch 8-16 Uhr
Donnerstag 8-18 Uhr
Freitag 8-13 Uhr