Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere folgende Kosten:
Der Regelbedarf beträgt ab dem 1. Januar 2021:
Für Alleinstehende, Alleinerziehende oder Personen, deren Partner minderjährig ist | 446 Euro |
Für volljährige Partner in einer Ehe, Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft oder eingetragener Lebenspartnerschaft | 401 Euro |
Für Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die mit den Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft leben oder ohne Zustimmung des kommunalen Trägers umziehen | 357 Euro |
Für Jugendliche im 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres | 373 Euro |
Für Kinder ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres | 309 Euro |
Für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres | 283 Euro |
Die Höhe der Regelbedarfe wird jeweils zum 1. Januar eines Jahres entsprechend § 28a SGB XII i.V.m. § 40 S. 1 Nr. 1 SGB XII angepasst.
Hotline 02 51/4 92-92 92
Erreichbarkeit:
Montag bis Mittwoch 8-16 Uhr
Donnerstag 8-18 Uhr
Freitag 8-13 Uhr