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Neubau
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weiterentwickelt
Zum 1. Februar 2022 wird die Bundesförderung für Neubauten im Standard "Effizienzhaus 55" eingestellt.
Begründet ist die Entscheidung damit, dass die Fördergelder dahin fließen sollen, wo das CO2-Einsparpotential am höchsten ist: in besonders effiziente Neubauten, die über den Effizienzhausstandard 55 hinausgehen und in die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden.
Gut zu wissen: Der in Münster im Neubau geforderte Standard "Effizienzhaus-/gebäude 40" wird weiterhin vom Bund gefördert.
Was bedeutet Effizienzhaus 55?
Bei den Effizienzhaus-Standards handelt es sich um Neubau-Standards, die durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden. Bei einem Effizienzhaus 55 darf der Energiebedarf des Neubaus höchstens 55 % des gesetzlich geforderten Mindeststandards (gemäß Gebäudeenergiegesetz) betragen. Darüber hinaus gelten Anforderungen an die Dämmung der Gebäudehülle.
Was gilt in Münster?
In Münster gilt seit Oktober 2021 "Münsters Standard für klimagerechtes Bauen". Danach werden in städtebaulichen Verträgen sowie bei der Vergabe städtischer Grundstücke erhöhte energetische Baustandards und eine Verpflichtung zur Installation einer Solaranlage festgelegt: Für Wohngebäude und beheizte Nichtwohngebäude gilt der Gebäudeenergiestandard "BEG-Effizienzhaus/-gebäude 40". Zusätzlich besteht eine Verpflichtung zur Installation von Solaranlagen.
Die Weiterentwicklung der energetischen Standards für Neubauten ist ein wichtiges Instrument der kommunalen Klimaschutzarbeit, ganz besonders in einer wachsenden Stadt mit starker Bautätigkeit.
Förderung für Ihren Neubau
Neubauten im Effizienzhaus/-gebäude-40-Standard werden mit attraktiven Zuschüssen durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Wer freiwillig noch besser baut als der münstersche Standard, erhält eine Förderung durch die Stadt Münster und das Land NRW: Gefördert werden besonders energieeffiziente Neubauten im sogenannten Passivhaus-Standard.