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"Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster"
Förderbaustein Altbausanierung
Das Förderprogramm "Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster" fördert die qualitativ hochwertige Sanierung von Wohngebäuden im Stadtgebiet. Die Förderrichtlinien sehen vor, dass festgesetzte Mindeststandards bei einer Sanierung erreicht werden, die deutlich über den gesetzlichen Vorgaben nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) liegen. Gefördert werden somit die energetischen Mehrkosten einer qualitativ hochwertigen Sanierung.
Die Fördervoraussetzungen im Überblick:
- Wohngebäude vor 2002 erbaut
- Energiespargutachten und Energieausweis
- max. Förderhöhe beträgt 450.000 € je Antragstellendem und Jahr
- Das Mindestfördervolumen beträgt 500 Euro
- Antragsformular "Altbausanierung" (PDF, 385 KB)
- Förderrichtlinien "Klimafreundliche Wohngebäude" (PDF, 772 KB)
Förderfähige Maßnahmen im Förderbaustein Altbausanierung
Maßnahme | Mindestanforderung1 | Zuschuss je m2 gedämmter Baufläche |
1.1 Dämmung Dach/ Oberste Geschossdecke2 | U ≤ 0,20 W/m2K | 10 €/m2 |
U ≤ 0,15 W/m2K | 20 €/m2 (+ 100 €/kWp für eine PV-Anlage) | |
1.2 Einbau neuer Fenster/ Außentüren2 | UW, BW ≤ 1,0 W/m2K | 20 € je m2 Fensterfläche |
UW, BW ≤ 0,8 W/m2K | 30 € je m2 Fensterfläche | |
1.3 Außenwanddämmung | U ≤ 0,19 W/m2K | 10 €/m2 |
U ≤ 0,16 W/m2K | 20 €/m2 | |
| Luftschicht > 5,0 cm Dämmung Fensterlaibungen > 2 cm (min. WLG 035) | 2 €/m2 |
1.4 Innenwanddämmung | U ≤ 0,45 W/m2K bauphysikalische Begleitung | 20 €/m2 50 % des Bruttorechnungsbetrags der bauphysikalischen Begleitung, max. 500 € |
1.5 Dämmung Kellerdecke/ unterster Geschossboden3 | U ≤ 0,25 W/m2K | 5 €/m2 |
U ≤ 0,20 W/m2K | 10 €/m2 |
1 U = Wärmedurchgangskoeffizient
2 Es ist ein Lüftungskonzept nach Förderziffer 1.10 durchzuführen
3 nur in Verbindung mit anderen Maßnahmen aus 1.1 bis 1.4
Maßnahme | Anforderung | Zuschuss |
1.6 Heizungsaustausch | Ersatz eines mind. 15 Jahre alten fossilen Heizkörpers | 1.500 - 2.500 € pauschal |
1.7 Einbau energiesparender Lüftungsanlagen | Bedarfsgeführte zentrale Abluftanlage oder zentrale/dezentrale Zu- und Abluftanlage | 800 - 1.000 € pauschal |
Bonus-Zuschüsse
Werden eine oder mehrere der Maßnahmen 1.1 bis 1.7 gefördet, können folgende Maßnahmen zusätzlich geföderdert werden:
Maßnahme | Anforderung | Zuschuss |
1.8 Bonus ökologische/umweltfreundliche Dämmstoffe | Mind. 80 % der Bauteilfläche aus zertifiziert umweltfreundlichen Dämmstoffen | 12 € je m2 Bauteilfläche |
1.9 Bonus ganzheitliche Gebäudedämmung | 2 - 3 ganzheitliche Dämmmaßnahmen (außer Kellerdecke) | 750 - 2.500 € pauschal |
Mind. eine Dämmmaßnahme (außer Kellerdecke) zusammen mit einer Maßnahme aus Förderbaustein 3 (Erneuerbare Energien) | 1.000 € pauschal | |
1.10 Bonus Durchführung Lüftungskonzept | Durchführung nach DIN 1946-6 | 50 % des Bruttorechnungsbetrags, max. 500 € |
Was wird alles für die Antragstellung benötigt?
- Ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular
- Unterlagen über die Energiesparberatung nach den BAFA-Kriterien durch einen Energieberater oder eine Energieberaterin. Die Kosten für ein Gutachten inkl. Energiebedarfsausweis betragen für ein Einfamilienhaus rund 300 €.
- Energieausweis vor der Sanierung
- verbindlicher Kostenvoranschlag/ Angebote (mit Angabe der zu sanierenden Bauteilflächen, der verwendeten Dämmmaterialien, der geforderten Mindeststandards)
Was ist sonst noch zu beachten?
Die Fördermittel können zusätzlich zu Fördermitteln anderer Förderstellen beantragt werden (BAFA, KfW, progres.NRW, etc.).
Nicht förderfähig sind u. a. Maßnahmen,
- die vor der Bewilligung bereits begonnen oder durchgeführt worden sind
- denen planungs- und baurechtliche Belange entgegenstehen
- in denen Tropenholz (z. B. in Fensterrahmen) eingesetzt wird
- an gewerblich genutzten Gebäuden oder Gebäudeteilen