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"Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster"
Förderanträge seit Anfang Januar wieder möglich
Neustart des Förderprogramms 2023! Förderanträge für das städtische Förderprogramm "Klimafreundliche Wohngebäude" können seit dem 1. Januar 2023 wieder gestellt werden. Die Antragsformulare finden Sie als PDF in den jeweiligen Bausteinbeschreibungen. Bitte beachten Sie die Änderungen der Förderrichtlinie.
Hintergründe zum Stopp und Neustart des Förderprogramms
Förderbaustein klimagerechter Neubau

Neubauten verbrauchen Energie nicht nur durch den Gebäudebetrieb, sondern in hohem Maße auch in Form von sogenannter "grauer Energie". Das ist die Energie, die während der Herstellung, Lagerung und des Transports von Baumaterialien verbraucht wird. Klimagerechtes Bauen bedeutet daher auch, dass neben einem hohen Gebäudeenergiestandard (z. B. Effizienzhaus 40) auch auf die Verwendung CO2-armer Baumaterialien geachtet wird.
Nachwachsende Dämmstoffe im Neubau
Der Einbau nachwachsender Dämmstoffe im Neubau wird mit einer Förderung von 5.000 Euro pauschal je Gebäude honoriert.
Das neu zu errichtende Wohngebäude muss mindestens die Anforderungen der Effizienzhaus-Stufe 40 gemäß BEG erfüllen.
An nachwachsende Baustoffe wird werden folgende Anforderungen gestellt:
- Listung als "nachwachsender Rohstoff" in der Datenbank der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) oder
- Zertifizierung mit dem natureplus®-Qualitätszeichen oder
- Prüfsiegel des Instituts für Baubiologie Rosenheim GmbH (IBR)
- Antragsformular "Klimagerechter Neubau" (PDF, 296 KB) - nicht barrierefrei
- Förderrichtlinien "Klimafreundliche Wohngebäude" (PDF, 613 KB) - nicht barrierefrei