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Lesbar für alle?
Auch wenn Sie sich an die hier vorgestellten Tipps halten, werden Sie Ihr Faltblatt oder Ihre Broschüre nicht für alle Menschen verständlich gestalten können:
- Blinde Menschen brauchen Informationen z. B. in Brailleschrift oder in akustischer Form.
- Menschen mit einer Lernbehinderung können umfangreiche Informationen nur verstehen, wenn sie in sehr vereinfachter Sprache verfasst sind. "Leichte Sprache" ist hier der Fachbegriff.
- Gehörlose Menschen brauchen zum Teil Informationen, die in Gebärdensprache übersetzt sind, also z. B. Gebärdensprachfilme.
Häufig liegt die benötigte Information nicht in solchen speziellen Formaten vor. Was tun?
- In vielen Situationen hilft schon das persönliche Gespräch. Sie können dann individuell auf Ihr Gegenüber eingehen und seine Fragen beantworten.
- Auch ein bisschen Kreativität ist gefragt: Fragen Sie beispielsweise einen blinden Menschen, ob Sie ihm einen Auszug aus einer Broschüre mailen können. Häufig kann der Betroffene sich den Text dann von seinem "Sprachcomputer" vorlesen lassen, vorausgesetzt, der Text ist barrierefrei, enthält also z. B. keine Bilder.
Stellen Sie Ihre Informationen auch ins Internet - natürlich barrierefrei.
- Übersetzungen in "leichte Sprache" bietet in Münster die "Holtz & Faust GbR" (http://www.holtz-und-faust.de/). Mit etwas Übung können Sie kleinere Texte auch selbst in "leichte Sprache" übersetzen.
- Gebärdensprach-Filme erstellt u. a. das "Gebärdenwerk" in Hamburg
(http://www.gebaerdenwerk.de/). - Filme mit akustischen Bildbeschreibungen für blinde Menschen produziert die "Deutsche Hörfilm" (http://www.hoerfilm.de/) in Berlin.