Förderprogramm
Reduzierung der Niederschlagswasser- oder Abwassergebühr

Fördergeber: Stadt Münster

Förderempfänger: Gebührenzahlerinnen und -zahler für die Nutzung des Abwassernetzes der Stadt Münster

Antragsunterlagen:

Amt für Finanzen und Beteiligungen
Abteilung Steuern und Gebühren
Klemensstraße 10, Stadthaus 1
48143 Münster
Tel. 492-2001

Förderfähige Maßnahmen:

Abwassergebühren werden für die Inanspruchnahme der Kanalisation und der Kläranlage erhoben und an die Stadt Münster gezahlt. Wie viel gezahlt werden muss, hängt zum einen davon ab, wie viel Frischwasser (in m³) verbraucht wird. Zum anderen kommt es auf die bebaute und versiegelte Fläche (in m²) eines Grundstücks an, von der Niederschlagswasser in das Kanalnetz gelangen kann. Diese Werte werden dann mit dem jährlich ermittelten Gebührensatz multipliziert. Die Gebühren 2020 auf einen Blick:

Förderbedingungen:

und

Fördermittel:

Ermäßigungen bei der Niederschlagswassergebühr:
Für begrünte Dachflächen und sonstige Flächen mit Niederschlagswasser-Rückhaltevolumen, wie Muldenrigolen, Teiche, Rückhaltebecken, Zisternen oder Flächen, auf denen Ökopflaster verlegt ist, können folgende ermäßigte Tarifsätze bei der Niederschlagswassergebühr beantragt werden.

Absetzung der Schmutzwassergebühr für die Gartenbewässerung mit Gartenwasserzähler:
Bei der Bewässerung von Gartenanlagen versickert Frischwasser im Erdreich und wird somit nicht dem städtischen Kanalnetz zugeführt. Für diese Menge wird keine Schmutzwassergebühr erhoben, da für die Entsorgung keine Kosten entstehen. Sie können eine Absetzung der Schmutzwassergebühren beantragen, wenn das bezogene Frischwasser nachweislich nicht in das Abwassernetz der Stadt Münster gelangt ist.

Gemäß Abwassergebührensatzung der Stadt Münster werden Frischwassermengen, die für die Gartenbewässerung genutzt werden, ausschließlich mit Nachweis über einen fest installierten, geeichten Wasserzähler abgesetzt. Der Ein- und Ausbau bzw. Wechsel des Wasserzählers ist durch eine in einem Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragene Fachfirma vorzunehmen und der Stadt mit dem Nachweis der Fachfirma anzuzeigen. Der Gebührenpflichtige hat Wasserabsatzmengen spätestens zum 15.02. des folgenden Kalenderjahres bei der Stadt (Amt für Finanzen und Beteiligungen) einzureichen. Eine Mitteilung ist auch erforderlich, wenn während des Ablesezeitraums keine absetzbare Wassermenge entstanden ist.

Der Gartenwasserzähler muss den Bestimmungen des Mess- und Eichgesetzes entsprechen. Nach Ablauf von sechs Jahren muss der Zähler ausgewechselt oder nachgeeicht werden. Ist die Eichfrist überschritten, wird der Zähler nicht mehr als Nachweismittel anerkannt und somit keine Absetzmenge gewährt.
Weitere Hinweise zum Verfahren und zur Antragstellung

Auf der Internetseite des Amtes für Finanzen und Beteiligungen finden Sie eine Kosten-Nutzen-Rechnung mit den aktuellen Gebührensätzen aus der hervorgeht, ab welchem Jahresverbrauch sich die Anschaffung und Instandhaltung eines Gartenwasserzählers lohnt. Für das Gebührenjahr 2020 lohnt sich danach die Anschaffung und Instandhaltung eines Gartenwasserzählers erst, wenn Sie pro Jahr mindestens 11.900 Liter für Ihre Gartenbewässerung benötigen.
Weitere Infos zur Kosten-Nutzen-Rechnung für die Gartenbewässerung durch Gartenwasserzähler

Sonstiges:

Bei Fragen zu den Gebühren und Anträgen wenden Sie sich bitte an die Fachleute des städtischen Amtes für Finanzen und Beteiligungen. Sie sind auf den Bescheiden als Ansprechpersonen genannt oder auf den Seiten des Amtes für Finanzen und Beteiligungen zu finden.
Zur Internetseite des Amtes für Finanzen und Beteiligungen

Technische Fragen zum Thema beantworten die Fachleute für Haus- und Grundstücksentwässerung im Tiefbauamt, Telefon: 02 51/4 92-66 41, E-Mail: grundstuecksentwaesserung@stadt-muenster.de

Stand der Informationen: 08.12.2020

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