Förderprogramm
Eigentum- und Wohnraumförderprogramm

Fördergeber: Land NRW

Förderempfänger: Verschiedene

Antragsunterlagen:

Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung
Bahnhofstraße 8-10
48143 Münster
Tel. 4 92-64 02
FAX 4 92-77 33

Förderfähige Maßnahmen:

Aus Mitteln des Landes fördert das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung mit zinsfreien oder deutlich zinsverbilligten Darlehen Maßnahmen mit dem Ziel, bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit geringen Einkünften zu schaffen oder baulich zu verbessern.

Im Wesentlichen werden gefördert:

  1. Bau und der Erwerb selbst genutzter Eigenheime und Eigentumswohnungen (Eigentumsförderung mit Baudarlehen des Landes NRW)
  2. Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im preisgebundenen Wohnungsbestand
  3. Abbau von Barrieren in bestehenden Wohnungen (einkommensunabhängige Förderung)
  4. Neuschaffung von Mietwohnungen auch in Form des Ausbaus, der Erweiterung, der Änderung oder Nutzungsänderung bestehender Gebäude sowie die zugehörige Quartiersentwicklung

Förderbedingungen:

Der Bau darf nicht begonnen haben, bzw. bei Ersterwerb darf der Kaufvertrag nicht endgültig abgeschlossen sein, bevor der Bewilligungsbescheid über die gewünschte Förderung erteilt ist.

Die Fördermittel werden zu Punkt 1 und teilweise zu Punkt 2 einkommensabhängig gewährt, hier dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten sein. Entscheidend für die Einkommensprüfung sind die Berechnungen und Feststellungen der Bewilligungsbehörde. Die Höhe der Fördermittel und deren Zinssatz ergeben sich aus den individuellen Einkommensverhältnissen. Bitte vereinbaren Sie mit der Sachbearbeitung im Amt für Wohnungswesen einen Beratungstermin.

Der Steuerbonus entfällt: Für im vorliegenden Programm geförderte Maßnahmen ist eine steuerliche Absetzbarkeit (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen) gemäß § 35a Abs. 3 EStG (Einkommenssteuergesetz) im Privathaushalt ausgeschlossen.

Fördermittel:

zu 1. Förderung von Wohneigentum
Die Förderung betrifft den Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum. Erfahrungsgemäß reichen die Landesmittel nicht, um alle Anträge im laufenden Jahr zu berücksichtigen. Anträge sollten daher frühestmöglich beim Amt für Wohnungswesen eingehen.

Mit einem zinslosen oder zinsgünstigen Baudarlehen werden Haushalte mit mind. 1 Kind und/oder 1 schwerbehind. Person, die die vorgegebene Einkommensgrenze nicht übersteigen, gefördert. Die Höhe des Darlehens richtet sich unter anderem nach der Anzahl der Kinder. Daneben sind besondere Darlehen für Schwerbehinderte vorgesehen. Neu ab 2020 ist das Förder-Prinzip "Jung kauft Alt - Junge Familien kaufen Bestandsimmobilien". Dies ist insbesondere für viele ländliche Regionen interessant. Der Erwerb von vor 1995 fertig gestellten Objekten wird unabhängig von ihrem energetischen Standard ermöglicht. Die Höhe der Fördersätze beim Bestandserwerb entspricht derjenigen bei der Neubauförderung.

Zusatzdarlehen "Bauen mit Holz"
In den Richtlinien der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2020 (veröffentlicht am 12.05.2020) wurden neue Fördermöglichkeiten für Objekte mit einem erheblichen Holzanteil eingeführt. Das Zusatzdarlehen "Bauen mit Holz" gilt für den Neubau und die Neuschaffung von geförderten Mietwohnungen und Studierendenwohnheimen sowie den Neubau, die Neuschaffung oder den Ersterwerb von selbst genutztem Wohnraum mit einem Tilgungsnachlass von bis zu 50 %. Das Bauvorhaben muss einen deutlichen Anteil an Holz vorweisen, der über den Anteil bei konventionell in Stein errichteten Gebäuden hinausgeht (zum Beispiel Hybridbauten oder Massivholzgebäude). Das Darlehen beträgt bis zu 0,80 €/kg Holz, maximal 15.000 Euro je Wohneinheit. Das Holz muss fest verbaut sein und aus nachhaltigen Quellen stammen, beispielsweise nach PEFC oder FSC zertifiziert sein. Das Zusatzdarlehen Bauen mit Holz wird gemäß den Wohnraumförderbestimmungen 2020 für die Neuschaffung von Mietwohnraum und selbst genutzten Wohnraum gewährt. Gefördert werden Holzfassaden, Holztreppen und Holzfenster, sowie die konstruktive Beplankung von Holzbauelementen mit OSB Platten bzw. Holzwerkstoffen. Nicht gefördert werden Türen (Innen- wie Außentüren), Decken- und Wandverkleidungen und alle Elemente, die im Rahmen einer normalen Renovierung ausgetauscht werden können. Hinweis: In vorgefertigten Holzbauelementen dürfen die nicht förderfähigen Bauteile bei der Berechnung der Förderung nicht in Ansatz gebracht werden. Holzbasierte Dämmstoffe werden im Rahmen des Zusatzdarlehens Bauen mit Holz bei der Berechnung der Förderung als verbautes Holz mitberücksichtigt.

Einzelheiten hierzu finden Sie in den Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) oder erkundigen Sie sich direkt bei Ihrem Sachbearbeiter.

Beratung, Einkommensprüfung und Fördermittelanträge erhalten Sie im Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung

zu 2. Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand
Förderzweck der Landesförderung ist die nachhaltige Verbesserung der Energieeffizienz und verstärkten CO2-Einsparung im Wohnungsbestand.

Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die der Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes (Außenwand-, Keller- und Dachdämmung, Einbau wärmedämmender Fenster) und der Verbesserung bzw. dem erstmaligen Einbau von Heizungs- und Warmwasseranlagen, solarthermischen Anlagen und mechanischen Lüftungsanlagen dienen.

Antragsberechtigt für dieses Förderangebot sind sowohl Vermieter/innen von Mietwohnungen als auch Eigentümer/innen von Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Eine Modernisierungsförderung bei selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen kann nur erfolgen, wenn die Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaus eingehalten werden. Bei Mietwohnungen werden durch die Förderung Mietpreis- und Belegungsbindungen ausgelöst.

Neu: Ökologische Dämmstoffe in der Modernisierung:
Bauherren können von einem Tilgungsnachlass von bis zu 30 % profitieren, wenn sie zertifizierte ökologische Dämmstoffe verwenden und einen überdurchschnittlichen energetischen Standard erreichen. Im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen besteht die Möglichkeit, den Zuschussanteil des Förderdarlehens durch die Verwendung von holzbasierten Dämmstoffen zu erhöhen. Die Modernisierungsförderung des Landes sieht vor, dass für die ausschließliche Verwendung ökologischer Dämmstoffe (natureplus-Siegel oder Blauer Engel) ein um 5 Prozent-Punkte höherer Tilgungsnachlass auf die Landesfinanzierung (bis zu 100% aller Bau- und Baunebenkosten inkl. Instandsetzung) gewährt wird. Weitere Voraussetzung ist, dass die Maßnahme von nennenswertem Umfang ist (mindestens die Außenfassade muss gedämmt werden).

Beratung, Einkommensprüfung und Fördermittelanträge erhalten Sie im Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung

zu 3. Abbau von Barrieren in bestehendem Wohnraum
Das Ziel dieses Angebots im Rahmen der Landesförderung ist die Anpassung des Wohnraumangebots an die Erfordernisse des demografischen Wandels. Der Wohnungsbestand soll baulich so umgestaltet werden, dass er möglichst barrierefrei von allen Altersgruppen und insbesondere auch von älteren Menschen genutzt werden kann. In diesem Sinne werden bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand von Mietwohnungen ebenso wie in Eigenheimen und Eigentumswohnungen gefördert.

Antragsberechtigt für dieses Förderangebot sind sowohl Vermieter von Mietwohnungen als auch Eigentümer/innen von Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Eine Modernisierungsförderung bei selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen kann nur erfolgen, wenn die Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaus eingehalten werden. Bei Mietwohnungen werden durch die Förderung Mietpreis- und Belegungsbindungen ausgelöst.

Beratung, Einkommensprüfung und Fördermittelanträge erhalten Sie im Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung

zu 4. Wohnraumförderung
Ziel der sozialen Mietwohnraumförderung ist es, für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Hierzu werden aus Landesmitteln einerseits Mietwohnungen für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein (WBS), andererseits Wohnraum für Flüchtlinge, die keinen WBS besitzen, gefördert. Die Neuschaffung von Mietwohnraum durch Neubau oder durch Umbau mit wesentlichem Bauaufwand (mindestens 650 EUR je qm). Antragsberechtigt sind Wohnungsunternehmen und private Investoren, die selbst den neuen Mietwohnraum schaffen (Bauherren).

Weitere Infos zur Wohnraumförderung

Link zur "Öffentliche Wohnraumförderung des Landes NRW, Förderjahr 2022"

Sonstiges:

Das Infoblatt mit den Förderbestimmungen zu den Förderungen von Eigentumsmaßnahmen des Landes NRW erhalten Sie im Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung im Stadthaus 3, Albersloher Weg 33.
Zur aktuellen Fassung der Wohnraumförderungsbestimmungen

Förderprogramm "Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster - Förderbaustein 1: Altbausanierung":
Im Rahmen des städtischen Förderprogrammes "Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster - Förderbaustein 1: Altbausanierung" werden Zuschüsse für Sanierungungen an Wohngebäuden, die vor dem 01.01.2002 bezugsfertig erstellt worden sind, gewährt. Förderzweck ist die nachhaltige Einsparung von Heizenergie und damit die Minderung des Energieverbrauches in der Stadt Münster durch einen verbesserten oder erhöhten Wärmeschutz der Wohngebäude. Gefördert werden: Dachdämmung / Dämmung oberster Geschossdecken, Austausch von Fenstern und Außentüren, Außenwand- und Kerndämmung, Innenwanddämmung, Dämmung von Kellerdecken / untersten Geschossdecken, Heizungstauschund der Einbau energiesparender Lüftungsanlagen. Boni werden zudem gewährt für ganzheitliche Dämmmaßnahmen, die Verwendung umweltfreundlicher Dämmstoffe, für die Durchführung von Lüftungskonzept und / oder Luftdichtheitsmessung sowie für die Durchführung eines hydraulichen Ausgleichs zur Heizungsoptimierung.

Zum Förderprogramm "Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster - Förderbaustein 1: Altbausanierung"

Grundstücksvergabe städtischer Grundstücke:
Informationen zu verfügbaren Grundstücken, Fragen zu Ankaufskonditionen und Preisen, Vertragsinhalten sowie Zahlungsmodalitäten werden im Amt für Immobilienmanagement im Stadthauses 3 beantwortet. Telefonisch sind die Beraterinnen und Berater zu den Öffnungszeiten unter der Servicenummer 4 92 - 23 64 erreichbar.
Zum Amt für Immobilienmanagement

Stand der Informationen: 04.05.2022

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