Förderprogramm
Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)

Fördergeber: Bund

Förderempfänger: Energieberater beantragen den Zuschuss zu geförderten Energiegutachten für: Eigentümer, Mieter/Pächter v. Wohngebäuden, Wohnungseigentümergemeinschaften, Nießbrauchberechtigte

Antragsunterlagen:

Energieberater
(Berater mit BAFA-Zulassung im Rahmen des Förderprogramms "Energieberatung für Wohngebäude")

Förderfähige Maßnahmen:

Eine Energieberatung soll Ihnen als Immobilienbesitzer einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Wohngebäudes verbessern können. Durch eine energetische Sanierung können in aller Regel Energie und Treibhausgase eingespart werden. Eine Energieberatung für Wohngebäude wird deshalb vom Bund gefördert.

Im Rahmen einer Energieberatung für Wohngebäude zeigt Ihnen ein Energieberater, wie Sie Energie sparen können. Der Energieberater ermittelt vor Ort den energetischen Zustand Ihres Wohngebäudes. Auf dieser Grundlage erstellt er für Sie ein passendes Sanierungskonzept. Er schlägt Ihnen also vor, wie Sie Ihr Wohngebäude modernisieren können, um den Energiebedarf zu senken. Der Energieberater weist auch darauf hin, welche Fördermittel Sie beantragen können. Die Ergebnisse fasst er in einem schriftlichen Energieberatungsbericht zusammen, den er Ihnen aushändigt und in einem Abschlussgespräch erläutert.

Der Zuschuss wird an den Energieberater gezahlt. Dieser ist aber verpflichtet, Ihnen ein - um den Zuschuss ermäßigtes Beratungshonorar - in Rechnung zu stellen.

Sie haben die Wahl, ob der Energieberater entweder

Ihre persönlichen Verhältnisse oder Wünsche können bei einer Energieberatung in bestimmtem Umfang berücksichtigt werden. So haben Sie die Wahl zwischen zwei Beratungsalternativen.