Förderprogramm
Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster - Förderbaustein 4: Dachbegrünung

Fördergeber: Stadt Münster

Förderempfänger: Eigentümerinnen, Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und sonstige dingliche Nutzungsberechtigte von Wohngebäuden

Antragsunterlagen:

Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung
Bahnhofstraße 8-10
48143 Münster
wohnungsamt@stadt-muenster.de

Förderfähige Maßnahmen:

Förderstopp 2022:
Aufgrund der enorm gestiegenen Nachfrage ist das städtische Förderprogramm "Klimafreundliche Wohngebäude" von Juli 2022 bis Dezember 2022 ausgesetzt. Aktuell können keine Anträge gestellt werden. Das Programm wird im kommenden Jahr wieder aufgenommen. Bitte beachten Sie die dann geänderten förderfähigen Maßnahmen und Förderbedingungen, die für das Förderjahr 2023 veröffentlicht werden.

Neustart des Förderprogramms 2023:
Förderanträge für das neue Programm können ab dem 01.01.2023 gestellt werden. Die Antragsformulare werden im Laufe des Dezembers veröffentlicht.

Hintergründe des Förderstopps 2022, weitere Fördermöglichkeiten und Beratungsangebote"

Grundsätzlich gilt: Die Stadt Münster gewährt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach Maßgabe der Richtlinie zum Förderprogramm "Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster" Fördermittel für eine energetische und klimaangepasste Optimierung von Wohngebäuden, die im Stadtgebiet der Stadt Münster liegen. Förderzweck in den 4 Förderbausteinen des Programms ist die nachhaltige Einsparung von Heizenergie und damit die Minderung des Energieverbrauches in der Stadt Münster durch einen verbesserten oder erhöhten Wärmeschutz der Wohngebäude. Des Weiteren soll der Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen in der Stadt Münster gefördert und begünstigt werden. Hierdurch wird ein entscheidender Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen in Münster geleistet. Darüber hinaus soll eine Reduzierung der städtischen Wärmeinsel erzielt werden, die einhergeht mit einer verbesserten Wohn- und Aufenthaltsqualität. Durch den Rückhalt von Regenwasser wird eine Verbesserung des städtischen Wasserhaushalts erreicht.

Die Begrünung von Dächern auf Wohngebäuden ist zum 01.07.2021 als neuer Bestandteil der Förderung in das städtische Förderprogramm aufgenommen worden. Neben dem sommerlichen Wärmeschutz wird damit ein weiteres wichtiges Element zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels gefördert. Gründächer tragen zum Rückhalt von Regenwasser und zur Reduzierung der städtischen Wärmeinseln bei.

Fördergegenstand (Stand Juni 2022):

Förderbedingungen:

Unterstützt wird das Aufbringen von Dachbegrünungen sowohl bei bestehenden als auch bei neu zu errichtenden Gebäuden.

Die Förderung kann mit weiteren Maßnahmen aus dem Förderprogramm (Förderbausteine 1, 2 und 3) kombiniert werden.

Die Dachbegrünung ist auf einer Asbest- und PVC-freien Dachabdichtung aufzubringen.

Die Dachbegrünung ist gemäß den Dachbegrünungsrichtlinien - Richtlinien für die Planung, Bau und Instandhaltungen von Dachbegrünungen der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau (FLL) - sowie entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik zu errichten.

Die Antragstellung kann im Vorhinein oder bis zum Ende des 6. Monats nach Durchführung der Maßnahmen erfolgen. Für die Bemessung der Frist ist das Datum der Schlussrechnung maßgebend.

Nachweis nach Durchführung der Maßnahme: Innerhalb der 6-Monats-Frist zur Antragstellung müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

Grundsätzlich gilt:

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht. Die Bewilligungsstelle entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Eine Förderung aus dem Förderprogramm "Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster" ist für Maßnahmen an Wohngebäuden möglich, die sich auf dem Stadtgebiet Münster befinden oder gebaut werden. Wohngebäude sind Gebäude, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden.

Art und Höhe der Förderung: Die Fördermittel werden in Form von nichtrückzahlbaren Zuschüssen bewilligt. Die max. Fördersumme je Antragsteller bzw. Antragstellerin und Kalenderjahr beträgt 450.000 Euro. Jede Maßnahme ist pro Gebäude nur einmal förderfähig. Darüber hinaus werden Fördermittel nur ausgezahlt, wenn eine Fördersumme von mind. 500 Euro erreicht wird.

Inanspruchnahme anderer Förderprogramme: Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit es diese Förderprogramme ermöglichen.

Wird eine Maßnahme durch Drittunternehmen (Contractinggeber) umgesetzt (Contracting bzw. Pachtmodelle, etc.), so kann auch hierfür eine Förderung gewährt werden. Der Antrag ist auch hier durch den Eigentümer oder die Eigentümerin oder sonstige dingliche Nutzungsberechtigte des Wohngebäudes zu stellen.

Die Anträge auf Bewilligung der Fördermittel sind im Original mit dem von der Stadt Münster vorgegebenen Antragsformular schriftlich und unterzeichnet beim Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung zu stellen. Je Gebäude ist ein Antrag zu stellen. Dem Antrag sind entsprechend der beantragten Maßnahmen ggf. weitere Unterlagen beizufügen, die in der Beschreibung der Förderbausteine in den Richtlinien aufgeführt sind.

Die Stadt Münster behält sich vor, zusätzliche technische Unterlagen anzufordern, soweit sie für die Entscheidung über den Antrag erforderlich sind. Für den Fall, dass das Antragsvolumen das Förderbudget übersteigt, werden die Anträge in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs bei der Mittelzuteilung berücksichtigt. Anträge, für die kein Mittelkontingent des laufenden Jahres mehr zur Verfügung stehen, werden abgelehnt. Sie können im nächsten Jahr neu gestellt werden, soweit mit den zu fördernden Maßnahmen noch nicht begonnen wurde. Eine Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn ist in diesen Fällen nicht möglich.

Nicht Förderfähig:

sind:

Fördermittel:

Sonstiges:

Zur Richtlinie - gültig ab 1.1.2023

Stand der Informationen: 16.11.2022

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