Förderprogramm
Schwerlastenfahrräder und -anhänger mit Elektroantrieb für den fahrradgebundenen Lastenverkehr

Fördergeber: Bund

Förderempfänger: private Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Krankenhäuser, Kommunen

Antragsunterlagen:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 424: Kerntechnische Entsorgung, KWK, Mini-KWK
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Tel. 06196 908-1016
FAX 06196 908-1800
poststelle@bafa.bund.de

Förderfähige Maßnahmen:

Gefördert werden Ausgaben für die Anschaffung von E-Schwerlastenfahrräder und Schwerlastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung für den fahrradgebundenen Lastenverkehr im Rahmen der Kleinserien-Richtlinie.

Förderfähig sind Investitionen für die Anschaffung von:

Förderbedingungen:

Hinweise: Dieses Förderprogramm gilt nicht für Privatpersonen.

Mindesttransportvolumen und Nutzlast: Elektrisch angetriebene Schwerlastenfahrräder sowie Schwerlastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung müssen über ein Mindest-Transportvolumen von 1 m³ und eine Nutzlast von mindestens 150 kg verfügen.

De-minimis-Obergrenze: 200.000 Euro bzw. 100.000 Euro für Unternehmen des Straßentransportsektors.

Kumulierung: Die Förderung nach der Kleinserien-Richtlinie schließt die Inanspruchnahme von anderen Fördermitteln für dieselbe Maßnahme nicht aus.

Soll die Maßnahme über ein Finanzierungsmodell abgewickelt werden, sind folgende Vorgaben zu beachten:

Nicht Förderfähig:

sind:

Fördermittel:

Der Förderbetrag wird anhand der förderfähigen Investitionskosten bzw. der Anzahl der beantragten Lastenfahrräder, -anhänger und Gespanne ermittelt:
Er beträgt 30 % der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro Lastenfahrrad, -anhänger oder Gespann.

Sonstiges:

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das auf der BAFA-Webseite veröffentlichte elektronische Antragsformular.

Zum Förderantrag im Rahmen der Kleinserien-Richtlinie

Insgesamt muss ein vollständiger Antrag folgende Dokumente enthalten:

Nach Prüfung des Antrags wird im Falle eines positiven Bescheids die Höhe der maximalen Zuwendung auf Basis der Angaben der elektrischen Leistung sowie ggf. den erwarteten Ausgaben und den in der Richtlinie unter Ziffer 5 genannten Fördersätzen festgesetzt.

Nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids sind nachträgliche Änderungen der Angaben nur innerhalb eines Monats möglich.

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Förderung von elektrischen Lastenfahrrädern durch das Land NRW- auch für Private:

Förderung von Lastenfahrrädern

Gefördert werden fabrikneue elektrische und nicht elektrische Lastenfahrräder in der Grundausstattung nebst einem fest verbauten Transportaufbau mit einer Nutzlast von mindestens 70 Kilogramm ohne Fahrer und verlängerter Radstand oder Transportmöglichkeiten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen oder Gewicht aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad (zum Beispiel: Long John, Longtail, Schwertransporter, Trike). Nicht gefördert werden (Anhänger und Lieferbikes).

Die Förderung erfolgt über eine Anteilfinanzierung:

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Die Stadt Münster fördert gegenwärtig keine Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern, das entsprechende Förderprogramm ist Mitte 2020 ausgelaufen.

Stand der Informationen: 18.05.2022

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