Förderprogramm
BEG-Heizungsoptimierung

Fördergeber: Bund

Förderempfänger: Privatpersonen, Unternehmen, freiberuflich Tätige, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände, sonstige juristische Personen des Privatrechts

Antragsunterlagen:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Förderung Heizungsanlagen
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Tel. 061 96 908-1001

Förderfähige Maßnahmen:

Neue BAFA-Förderung BEG ab 1.1.2021:

Die neue Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) ersetzt im Bereich der sogenannten "Einzelmaßnahmen" (BEG EM), die bisherige MAP-Förderung und die bisherigen Zuschussförderungen der KfW für Einzelmaßnahmen. Gegenüber der bisherigen BAFA-Förderung für das "Heizen mit erneuerbaren Energien" gibt es einige Änderungen. Jede Einzelmaßnahme kann künftig einen um 5 % höheren Fördersatz erhalten, wenn sie in einen längerfristigen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) eingebunden ist. Neu ist auch, dass die "BEG EM" nicht nur Heizungen für Einzelgebäude fördert, sondern auch Gebäudenetze und den Anschluss an ein öffentliches Fernwärmenetz. Die Förderreform erfolgt in Stufen: Seit dem 1.7.2021 werden die beiden weiteren BEG-Richtlinien für Wohngebäude (BEG WG) und für Nicht-Wohngebäude (BEG NWG) auch die bis dahin gültige Effizienzhausförderungen der KfW ablösen.

Als Maßnahmen zur Heizungsoptimierung werden der Austausch von Heizungspumpen und der hydraulische Abgleich bei bestehenden Heizsystemen mit der Umstellung auf die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) ab dem 1.1.2021 mit 20 % der Investitionskosten gefördert. Hinzu kommt, dass nun beide Maßnahmen miteinander kombiniert werden müssen, um förderfähig zu sein.

Folgende Investitionen werden ab 1.1.2021 kombiniert gefördert:

1. Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente

2. Heizungsoptimierung durch einen hydraulischen Abgleich bei bestehenden Heizsystemen

In Verbindung mit dem hydraulischen Abgleich können zusätzliche Investitionen und Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen gefördert werden. Dabei handelt es sich um die Anschaffung und die fachgerechte Installation von:

Förderbedingungen:

Der Austausch der Heizungs- und / oder Zirkulationspumpe muss mit dem hydraulischen Abgeich kombiniert durchgeführt werden, um förderfähig zu sein.

Förderfähige Pumpen: Bitte informieren Sie sich vor der Auswahl der Pumpen, ob diese die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.
Zur Liste der förderfähigen Pumpen

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, der nach Umsetzung der Maßnahmen und Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen an den Antragsteller überwiesen wird.

Kumulierung: Die Förderung nach dieser Richtlinie ist nicht kombinierbar mit anderen Förderungen aus öffentlichen Mitteln für dieselben Maßnahmen. Weiterhin ist die Inanspruchnahme einer steuerlichen Förderung gemäß §35a Abs.3 EStG (Steuerermäßigung für Handwerksleistungen) für in diesem Programm geförderte Maßnahmen ausgeschlossen.

Nicht Förderfähig:

sind:

Fördermittel:

Die Förderung beträgt 20 % der Nettoinvestitionskosten für Leistungen im Zusammenhang mit dem Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen als auch im Zusammenhang mit dem verpflichtend durchzuführenden hydraulischen Abgleich, höchstens jedoch 25.000 Euro.

Sonstiges:

Die Antragstellung erfolgt online in zwei Schritten:

  1. Vor Maßnahmenbeginn müssen Sie sich online auf der BAFA-Homepage registrieren. Hier geht's zur Registrierung
  2. Sie erhalten dann eine elektronische Eingangsbestätigung mit persönlicher Registriernummer. Mit der Realisierung der Maßnahme können Sie dann auf eigenes finanzielles Risiko beginnen.
  3. Nach Umsetzung der Maßnahme und innerhalb von sechs Monaten nach der Registrierung können Sie Ihre für die Antragstellung relevanten Daten eingeben und an das BAFA übermitteln. Der Link für die Antragstellung ist in der Rubrik "Formulare" aufrufbar. Das über dieses Portal anschließend erzeugte Antragsformular müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und mit allen Rechnungen in Kopie hochladen. Die zu fördernden Maßnahmen müssen in der Rechnung eindeutig und klar markiert werden. Gewerbliche Antragsteller reichen zusätzlich die De-minimis-Erklärung ein. Dieses Formular erhalten Sie bei der Antragstellung.

Link zum Förderprogramm beim BAFA

Stand der Informationen: 02.06.2021

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