Förderprogramm
KfW - Baukindergeld

Fördergeber: Bund

Förderempfänger: (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum

Antragsunterlagen:

Kreditinstitut für Wiederaufbau (KfW)
Zuschussportal: www.kfw.de/zuschussportal
Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt
Tel. Infocenter KfW: 0800 - 539 - 9002 (kostenfrei)

Förderfähige Maßnahmen:

Zuschuss für den erstmaligen Bau oder Kauf (Ersterwerb) von selbstgenutztem Wohneigentum (Haus oder Wohnung) für Familien mit Kindern und Alleinerziehende aus Mitteln des Bundes (Kreditanstalt für Wiederaufbau und Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat).

Achtung:
Das Baukindergeld gibt es für notarielle Kaufverträge bzw. Baugenehmigungen ab dem 01.01.2018 bis zum 31.03.2021. Die späteste Antragstellung auf Baukindergeld ist am 31.12.2023

Förderbedingungen:

Nicht Förderfähig:

Sofern der Haushalt (Antragsteller sowie Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft oder Kinder) Eigentum an einer selbstgenutzten oder vermieteten Wohnimmobilie in Deutschland zur Dauernutzung besitzt, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld nicht möglich. Stichtag ist das Datum des Kaufvertrags beziehungsweise der Baugenehmigung oder Bauanzeige für die neu erworbene beziehungsweise geschaffene Wohnimmobilie.

Fördermittel:

Zuschuss: Je Kind gibt es 10 Jahre lang 1.200 Euro Zuschuss pro Jahr - insgesamt also 12.000 Euro.

Sonstiges:

Sie beantragen den Zuschuss (Produktnummer 424) online im KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/zuschussportal), nachdem Sie in das Wohneigentum eingezogen sind. Bisher galt: Die Baugenehmigung, der frühestmögliche Baubeginn oder der Kaufvertrag musste spätestens am 31.12.2020 datiert sein. Diese Frist wurde verlängert bis zum 31.03.2021 verlängert. Für eine reibungslose Bearbeitung Ihres Antrags bittet die KfW den Baukindergeldantrag erst ab dem 22.01.2021 zu stellen, wenn Sie z. B. den Kaufvertrag zwischen dem 01.01. und 21.01.2021 unterzeichnet haben und bereits eingezogen sind.

Wie geht es nach der Antragstellung weiter? Sie erhalten eine Bestätigung über den Antragseingang. Nach dieser müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Um die Einhaltung der Förderbedingungen nachzuweisen und die Auszahlungen zu erhalten, laden Sie die erforderlichen Nachweise im KfW-Zuschussportal hoch. Die Einhaltung der Förderbedingungen wird von der KfW anhand der im Zuschussportal hochgeladenen Nachweise geprüft.

Details zur Förderung rund um das Baukindergeld

Stand der Informationen: 16.07.2021

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