Förderprogramm
KfW - Zuschuss Brennstoffzelle

Fördergeber: Bund

Förderempfänger: Privatpersonen auch Freiberufler, Unternehmen sowie kommunale und gemeinnützige Organisationen

Antragsunterlagen:

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
KfW-Zuschussportal (Brennstoffzelle)
Tel. 0800 539 9002 (kostenfreie Servicenummer)

Förderfähige Maßnahmen:

Achtung:
Mit dem Start der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei der KfW wurde zum 1. Juli 2021 auch die Zuschussförderung von Brennstoffzellensystemen (KfW-Produkt 433) auf eine neue Förderrichtlinie umgestellt und das Merkblatt aktualisiert. Inhaltlich gibt es keine wesentlichen Änderungen der Förderbedingungen oder im Antragsverfahren.

Gefördert werden Brennstoffzellen-Heizungen mit einer elektrischen Leistung bis 5 kW, die im Rahmen einer Sanierung oder eines Neubaus installiert werden. Je nach elektrischer Leistung der Brennstoffzelle erhalten Sie bis zu 28.200 Euro als Zuschuss (KfW-Förderprogramm Nr. 433).

Förderbedingungen:

Die neue Richtlinie ist Grundlage der Förderung für alle Anträge seit dem 1. Juli 2021 und wird inklusive der technischen Mindestanforderungen und des neuen Merkblatts Vertragsbestandteil.

Antragsberechtigt sind auch große Unternehmen, die ein Brennstoffzellensystem in ein Nichtwohngebäude installieren.

Die Frist für den Nachweis der Inbetriebnahme bzw. für die Bestätigung nach Durchführung wird entsprechend der schon gelebten Praxis auf 18 Monate (bisher 12 Monate) verlängert.

Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen sind messtechnisch zu erfassen und alle förderfähigen Brennstoffzellensysteme müssen bis spätestens 1. Januar 2023 mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein.

Der einzubindende Energieeffizienz-Experte ist wirtschaftlich unabhängig zu beauftragen.

Auch bei Ersterwerb eines neuen oder sanierten Wohngebäudes kann ein dort bereits eingebautes Brennstoffzellensystem mit einem Zuschuss aus diesem Produkt gefördert werden.

Eine Förderung ist innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme (§ 640 BGB) möglich, der Antrag ist vor Abschluss des Kaufvertrages zu stellen. Der Käufer übernimmt entweder einen bestehenden Vollwartungsvertrag vom Verkäufer oder schließt den geforderten Vollwartungsvertrag selbst ab.

Die Förderung ist mit den KWKG-Zuschlägen kumulierbar.

Fördermittel:

Sie erhalten einen Zuschuss bis zu 40 % der förderfähigen Kosten für stationäre Brennstoffzellenheizungen in den Leistungsklassen von 0,25 (250 Watt) bis 5 Kilowatt (kW) elektrischer Leistung.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit einem Grundbetrag von 5.700 Euro und einem leistungsabhängigen Betrag (Zusatz) von 450 Euro je angefangener 100 Watt elektrische Leistung.

Sonstiges:

Bitte stellen Sie Ihren Zuschuss-Antrag ohne vorherige Reservierung direkt im KfW-Zuschussportal.

Infos und Antragstellung zum KfW-Produkt 433

Stand der Informationen: 17.07.2021

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