Förderprogramm
KfW - Erneuerbare Energien (Standard, Premium)

Fördergeber: Bund

Förderempfänger: Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen

Antragsunterlagen:

Unternehmen beantragen Darlehen bei:
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Postfach 11 11 41
60046 Frankfurt am Main
Tel. Infocenter Mittelstand/Gewerbe: 0800 539 9001
FAX 069-7431-9500
Privatpersonen beantragen KfW-Darlehen bei:
Sparkassen, Banken, Kreditinstitute eigener Wahl
Tel. KfW-Infocenter: 0800 - 539 9002
FAX 069-7431-9500

Förderfähige Maßnahmen:

1. Programmteil "Standard" (Produkt-Nr. 270) für Strom und Wärme
Das KfW-Programm Erneuerbare Energien "Standard" ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung, zur kombinierten Strom-und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) sowie von Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem. Förderfähig sind:

  1. Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen, die die technischen Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz-2017) erfüllen, einschließlich der hierfür erforderlichen Planungs-, Projektierungs-und Installationsmaßnahmen - dazu gehören:

    • Photovoltaik-Anlagen (Aufdach/Fassade, Freifläche)
    • Windkraftanlagen und Repowering-Maßnahmen
    • Stromerzeugungs-und Kraft-Wärme-Kopplung -Anlagen auf Basis fester Biomasse
    • Erzeugung und Nutzung von Biogas (sofern Abfälle eingesetzt werden, handelt es sich ausschließlich um Abfälle gemäß Bioabfallverordnung)
    • Geothermische Stromerzeugungs-und Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen
    • Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Wasserkraft bis zu einer Größe von maximal 20 Megawatt

  2. Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur reinen Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien(auch Solarthermie). Anlagen zur ausschließlichen Erzeugung von Wärme aus fester Biomasse werden nur bis zu einer Größe von einschließlich 2 Megawattmitfinanziert.
  3. Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
  4. Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot und zur Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel der systemverträglichen Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem, auch als singuläre Maßnahme oder Nachrüstung

Zum KfW-Kreditprogramm Nr. 270 "Standard"

2. Programmteile "Premium" (Nr. 271, 281) incl. Tiefengeothermie (Nr. 272, 282):
Achtung: Dieses Programm läuft zum 31.12.22 aus.
Noch bis Ende des Jahres sind Anträge im Programm "Erneuerbare Energien - Premium" möglich. Diese will die landeseugene KfW-Bank bis Ende Juni 2023 bearbeiten. Die Abruffrist für die Darlehen beträgt dann zwölf Monate nach der Kreditzusage. Potenzielle Antragsteller:innen müssen sich an ihre Bank wenden, über die das Förderprogramm mit der KfW abzuwickeln ist. Nur kommunale Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände wenden sich direkt an die KfW.

Das Förderprogramm ermöglicht die zinsgünstige, langfristige Finanzierung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien. Es werden besonders förderungswürdige größere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt unterstützt. Folgende Investitionen werden mit zinsverbilligten Krediten (Effektivzinssatz ab 1,00 %) und Tilgungszuschüssen gefördert:

Zum Programm Erneuerbare Energien "Premium"

Der Antrag auf Gewährung eines Tilgungszuschusses für die Errichtung oder Erweiterung einer Anlage zur Nutzung der Tiefengeothermie wird auf einem separaten Formblatt gestellt.

Zum Programm Erneuerbare Energien "Tiefengeothermie"

Förderbedingungen:

Kombination mit anderen Förderprogrammen:

Im Programmteil "Standard" (Nr. 270) gilt: Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich, sofern diese keine Beihilfe enthalten. Wenn in dem Programm Investitionen finanziert werden, die keine Förderung nach dem im Einzelfall jeweils einschlägigen Erneuerbare-Energien-Gesetzerhalten, ist eine Kombination auch mit Förderprogrammen möglich, in denen Beihilfen enthalten sind, sofern die zulässigen Beihilfeobergrenzen eingehalten werden.

Im Programmteil "Premium" gilt: Die Kombination einer Finanzierung der aus dem Programm Erneuerbare Energien "Premium"geförderten Anlagen ist nur mit dem KfW-Programm"Energieeffizient Bauen" möglich. Ausgeschlossen ist die Kombination eines Kredites aus Erneuerbare Energien "Premium" mit einem Kredit aus dem Programm Erneuerbare Energien "Standard" für dieselbe Investitionsmaßnahme (Ausnahme: Tiefengeothermie zur kombinierten Wärme-und Stromerzeugung).Sofern Beihilfen unterschiedlicher Beihilfegeber für dieselben förderfähigen Kostenin Anspruch genommen werden, sind die jeweils relevanten EU-Beihilfehöchstbeträge und Kumulierungsvorschriften einzuhalten. Vertiefende Informationen zu den beihilferechtlichen Kumulierungsvorschriften finden Sie im "AllgemeinenMerkblatt zu Beihilfen", sowie im Formular "Checkliste Investitionsmehrkosten". Bei Tiefengeothermie darf der Anteil der öffentlichen Mittel maximal 80% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten betragen. Eine parallele Beantragung von ERP-oder KfW-Krediten für andere Investitionsmaßnahmen ist möglich.

Nicht Förderfähig:

Gebrauchte Anlagen sind nicht förderfähig, aber im Programmteil "Standard" wird der Erwerb gebrauchter Anlagen mit folgenden Ausnahmen finanziert:

Weitere Förderausschlüsse im Programmteil "Standard" (Nr. 270):

Fördermittel:

Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Netto-Investitionskosten (ohne MwSt.), der Kreditbetrag ist bis zu 50 Millionen € pro Vorhaben ( bei Standard) und 25 Millionen Euro pro Vorhaben und bis zu 50% Tilgungszuschuss ( bei Premium).

Aktuelle Zinskonditionen im Programm KfW-Erneuerbare Energien gelten in 9 Preisklassen je nach gewählter Laufzeit, Zinsbindungsfrist und Bonität (ab 1,0 effektivem Jahreszins) - s.unter: www.kfw.de/konditionen

Sonstiges:

Anträge von Privatpersonen sind mit dem bei den Kreditinstituten vorrätigen Formularen vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen.
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Kredite für alle Nichtwohngebäude und für Gebäude von Kommunen, kommunalen Unternehmen und sozialen Organisationen:

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und die KfW bieten Förderangebote zur energetischen Gebäudesanierung und Quartiersversorgung in der kommunalen und sozialen Infrastruktur (alle Nichtwohngebäude und Schulen, Kindergärten, Rathäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Krankenhäuser etc.). Antragstellerkreis: Kommunen (IKK-Programme, Direktkredite) und kommunale Unternehmen und soziale Organisationen (IKU-Programme; bankdurchgeleitete Kredite). Es werden zinsverbilligte Kredite und zum Teil auch Tilgungszuschüsse gewährt.

Zu den Zinskonditionen und Merkblättern für Kommunalkredite und zu den Infrastrukturprogrammen der KfW

Stand der Informationen: 12.10.2022

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