Förderprogramm
KfW - Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (Neu: BEG)
Fördergeber: Bund
Förderempfänger: private Antragsteller für Heizungsanlagen in Wohngebäuden
Antragsunterlagen:
- Unternehmen beantragen Darlehen bei:
- Kreditanstalt für Wiederaufbau
- Postfach 11 11 41
- 60046 Frankfurt am Main
- Tel. Infocenter Mittelstand/Gewerbe: 0800 539 9001
- FAX 069-7431-9500
- Privatpersonen beantragen KfW-Darlehen bei:
- Sparkassen, Banken, Kreditinstitute eigener Wahl
-
- Tel. KfW-Infocenter: 0800 - 539 9002
- FAX 069-7431-9500
Förderfähige Maßnahmen:
Achtung
- Der KfW-Ergänzungskredit (Produkt-Nr. 167) ist ausgelaufen. Letzte Antragstellung für den KfW-Ergänzungskredit war der 30.06.2021.
- Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 hat die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiterentwickelt. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ersetzt die bisherige Förderung. Seit dem 01.07.2021 erfolgt die Antragstellung auf die neuen Förderkredite und Zuschüsse der BEG über die KfW (Zuschüsse für Einzelmaßnahmen über das BAFA).
- Sie gilt für die Errichtung eines Effizienzhauses oder Sanierung zum Effizienzhaus sowie für einzelne energetische Maßnahmen. Die Förderung für Baubegleitung beantragen Sie direkt zusammen mit Ihrem Kredit oder Zuschuss für:
- alle Wohngebäude (BEG WG), z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime (Effizienzhaus-Kredite mit der Programm-Nr. 261 mit 0,66 bis 0,89 % Effektivzins und Effizienzhaus-Zuschüsse mit der Programm-Nr. 461).
- für alle Nichtwohngebäude (BEG NWG), z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser (Kredite mit der Programm-Nr. 263 mit Effektivzinsen ab 0,58 % und Zuschüsse mit der Programm-Nr. 463).
- Zuschuss oder Kredit für Einzelmaßnahmen: Seit dem 01.01.2021 fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) alle einzelnen energetischen Maßnahmen "BEG EM" mit einem Zuschuss. Dieser Zuschuss ist gleich hoch wie der Tilgungszuschuss beim KfW-Kredit (Kredite für Einzelmaßnahmen mit den Programm-Nr. 262 mit 0,66 bis 0,89 % Effektivzins). Die Fachplanung und Baubegleitung können auch hier zusammen mit der Einzelmaßnahme gefördert werden.
Zur neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Infos zum bisherigen KfW-Ergänzungskredit (Nr. 167, Stand: 30.6.2021):
Kleine Heizungsanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt mit dem Fokus auf private Antragsteller werden durch das BAFA mit einem Zuschuss gefördert. das zusätzlich nutzbare KfW-Produkt "Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit" kann in Kombination mit einem BAFA-Zuschuss oder eigenständig genutzt werden und fördert die Errichtung und Erweiterung von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien in Wohngebäuden: dazu zählen thermische Solar-Kollektor-Anlagen, Biomasseanlagen (Pellet und Holzvergaser), Wärmepumpen und kombinierte Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien und fossiler Energieträger (Gas-Brennwertheizungen, keine Ölheizungen). Hierbei sind die Anforderungen der oben genannten BEG-BAFA-Förderung einzuhalten.
Förderbedingungen:
Sie können dieses Förderprodukt für die Umstellung Ihrer Heizung auf erneuerbare Energien nutzen, wenn Sie
- durch Kauf Eigentümer des sanierten Wohnraums mit neuer Heizungsanlage werden,
- bereits Eigentümer des Wohnraums sind und die Heizungsanlage auf erneuerbare Energien umstellen oder
- im Rahmen von Contracting-Vorhaben.
Ihren Antrag stellen Sie vor dem Heizungsaustausch bei Ihrer Hausbank. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird der Kredit ebenfalls durch Ihre Hausbank bereitgestellt.
Nicht Förderfähig:
Nicht gefördert werden
- ab dem 1.1.2020 - kombinierte Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien und Öl,
- der Austausch von Heizungsanlagen, die nach dem 01.01.2009 installiert wurden,
- die Umschuldung bestehender Kredite,
- die Nachfinanzierung bereits begonnener/abgeschlossener Vorhaben,
- Ferien- und Wochenendhäuser,
- gewerblich genutzte Flächen.
Fördermittel:
Aktueller Zinssatz für das Darlehen: 0,85 % Nominalzins und Effektivzins pro Jahr
- Finanzierungsanteil: 100 % der förderfähigen Investitionskosten.
- Förderhöchstbetrag: 50.000 Euro je Wohneinheit.
- Kreditlaufzeit: 10 Jahre bei 10-jähriger Zinsbindung.
Sonstiges:
Infos zum KfW-Ergänzungskredit Nr. 167
Stand der Informationen: 23.07.2021
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