Förderprogramm
KfW - Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (Neu: BEG)

Fördergeber: Bund

Förderempfänger: private Antragsteller für Heizungsanlagen in Wohngebäuden

Antragsunterlagen:

Unternehmen beantragen Darlehen bei:
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Postfach 11 11 41
60046 Frankfurt am Main
Tel. Infocenter Mittelstand/Gewerbe: 0800 539 9001
FAX 069-7431-9500
Privatpersonen beantragen KfW-Darlehen bei:
Sparkassen, Banken, Kreditinstitute eigener Wahl
Tel. KfW-Infocenter: 0800 - 539 9002
FAX 069-7431-9500

Förderfähige Maßnahmen:

Achtung

Zur neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Infos zum bisherigen KfW-Ergänzungskredit (Nr. 167, Stand: 30.6.2021):

Kleine Heizungsanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt mit dem Fokus auf private Antragsteller werden durch das BAFA mit einem Zuschuss gefördert. das zusätzlich nutzbare KfW-Produkt "Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit" kann in Kombination mit einem BAFA-Zuschuss oder eigenständig genutzt werden und fördert die Errichtung und Erweiterung von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien in Wohngebäuden: dazu zählen thermische Solar-Kollektor-Anlagen, Biomasseanlagen (Pellet und Holzvergaser), Wärmepumpen und kombinierte Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien und fossiler Energieträger (Gas-Brennwertheizungen, keine Ölheizungen). Hierbei sind die Anforderungen der oben genannten BEG-BAFA-Förderung einzuhalten.

Förderbedingungen:

Sie können dieses Förderprodukt für die Umstellung Ihrer Heizung auf erneuerbare Energien nutzen, wenn Sie

Ihren Antrag stellen Sie vor dem Heizungsaustausch bei Ihrer Hausbank. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird der Kredit ebenfalls durch Ihre Hausbank bereitgestellt.

Nicht Förderfähig:

Nicht gefördert werden

Fördermittel:

Aktueller Zinssatz für das Darlehen: 0,85 % Nominalzins und Effektivzins pro Jahr

Sonstiges:

Infos zum KfW-Ergänzungskredit Nr. 167

Stand der Informationen: 23.07.2021

Zur Übersicht aller Förderprogramme