Förderprogramm
KfW - Altersgerecht Umbauen

Fördergeber: Bund

Förderempfänger: Alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden, Eigentumswohnungen, Ersterwerber von neu barrierereduzierten Wohngebäuden od. Eigentumswohnungen.

Antragsunterlagen:

Unternehmen beantragen Darlehen bei:
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Postfach 11 11 41
60046 Frankfurt am Main
Tel. Infocenter Mittelstand/Gewerbe: 0800 539 9001
FAX 069-7431-9500
Privatpersonen beantragen KfW-Darlehen bei:
Sparkassen, Banken, Kreditinstitute eigener Wahl
Tel. KfW-Infocenter: 0800 - 539 9002
FAX 069-7431-9500

Förderfähige Maßnahmen:

Die KfW fördert Modernisierungsmaßnahmen, mit denen private Eigentümer und Mieter Barrieren reduzieren, ihren Wohnkomfort erhöhen oder in Einbruchschutzmaßnahmen investieren. Die Förderung erfolgt für bestehende Wohngebäude unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung der Nutzer durch zinsgünstige Darlehen (bis zu 50.000 € pro Wohneinheit, Produkt-Nr. 159) oder alternativ durch Zuschüsse (Produkt-Nr. 455-E und 455-B) zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche, solange Fördermittel dazu vorhanden sind. Maßnahmen für den altersgerechten Umbau und den Einbruchschutz sind frei kombinierbar. Wichtig: Stellen Sie Ihren Antrag im KfW-Zuschussportal unbedingt, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.

Antragstopp in der Zuschussvariante Einbruchschutz (455-E): Seit dem 4.7.22 können Sie keine Anträge mehr für den Investitionszuschuss Einbruchschutz (455-E) stellen. Bereits zugesagte Anträge sind nicht betroffen. Die Kreditvariante (KfW-Kredit-Programm 159 "Altersgerechtes Umbauen") ist weiterhin nutzbar.

Förderfähige Einzelmaßnahmen, die den Einbruchschutz erhöhen (Produkt-Nr. 455-E):
Dazu gehören der Einbau von:

Anmerkung: Der Einbau neuer einbruchhemmender Fenster und Fenstertüren wird ausschließlich in den KfW-Produkten Energieeffizient Sanieren gefördert. Dazu gehören: Energieeffizient Sanieren - Kredit (Produkt-Nr. 151/152) und Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (Produkt-Nr. 430)

Förderfähige Maßnahmen zur Barrierereduzierung (Produkt-Nr. 455-B)
Achtung: der Antragsstopp in der Zuschussvariante Barrierereduzierung (455-B) wurde Anfang Juli 2022 aufgehoben.
Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen für Wohneigentum, mit denen Sie Barrieren reduzieren und Ihren Wohnkomfort erhöhen. Dazu gehören:

Förderbereich "Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung":

Die in den nachfolgenden Förderbereichen 1 bis 7 dargestellten Maßnahmen können jeweils einzeln oder kombiniert durchgeführt werden:

1. Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen

2. Eingangsbereich und Wohnungszugang

3. Überwindung von Treppen und Stufen

4. Umgestaltung der Raumaufteilung und Schwellenabbau

5. Badumbau

6. Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag

7. Schaffung von Gemeinschaftsräumen, Mehrgenerationenwohnen für Wohnungseigentümergemeinschaften

Alle Einzelmaßnahmen können kombiniert werden und müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt und der Anlage zum Merkblatt "Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen".

Förderbereich "Umbaumaßnahmen zum Standard Altersgerechtes Haus":

Der "Standard Altersgerechtes Haus"wird erreicht, wenn eine einzelne oder alle Wohnungen eines Gebäudes die nachfolgenden Anforderungen (einschließlich der technischen Mindestanforderungen der jeweiligen Maßnahmen) erfüllen:

Für den Standard "Altersgerechte Wohnung / Altersgerechtes Haus" muss ein Sachverständiger eingeschaltet werden, der Maßnahmen empfiehlt und deren Umsetzung bestätigt. Der Standard Altersgerechte Wohnung wird erreicht, wenn die nachfolgend genannten Anforderungen unter Berücksichtigung der Technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.

Zum Download: Technische Mindestanforderungen und forderfähige Maßnahmen im Produkt 455-B (altersgerecht Umbauen)

Förderbedingungen:

Es werden nur Vorhaben gefördert, die bei Antragstellung noch nicht begonnen wurden.

Die Mindestinvestition zur Barrierereduzierung beträgt 2.000 Euro. Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten, als auch Handwerkerleistungen förderfähig.

Voraussetzung für die Fördermittelgewährung für ALTERSGERECHT UMBAUEN ist die Durchführung der Maßnahmen durch Fachunternehmen und die Einhaltung der Technischen Mindestanforderungen der KfW.

Grundsätzlich werden dabei alle Kosten gefördert, die für die fachgerechte Ausführung der förderfähigen Maßnahmen erforderlich sind. Dies sind die Kosten für:

Sachverständige für die Bestätigung und den Nachweis von Altersgerechten Wohnungen oder Altersgerechten Häusern im Sinne dieses Merkblatts sind

Kombination mit anderen Fördermitteln:
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln z. B. Krediten, Zulagen oder Zuschüssen ist zulässig, sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt. Maßnahmen für den altersgerechten Umbau und den Einbruchschutz sind frei kominierbar.

Folgende Förderungen dürfen für dieselbe Maßnahme nicht zusammen mit Altersgerecht Umbauen - Barrierereduzierung in Anspruch genommen werden:

Steuerliche Behandlung: Nicht möglich ist eine Kombination geförderter Maßnahmen mit einer steuerlichen Förderung gemäß § 35 a Absatz 3 Einkommenssteuergesetz (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen) - auch nicht als Aufteilung in Materialkosten und Arbeitsleistung.

Nicht Förderfähig:

Nicht gefördert werden Maßnahmen an Ferienhäusern und -wohnungen- und Wochenendhäusern.

Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen. Eine nachweisliche Zwischenfinanzierung gilt nicht als Umschuldung.

Fördermittel:

Zuschussprodukt Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss - Einbruchschutz (455-E) und Barrierereduzierung (455-B):

Darlehensprogramm "Altersgerecht Umbauen" Nr. 159:

Infos und aktuelle Zinssätze zum KfW-Förderprodukt Nr. 159

Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (z. B. Planungs- und Beratungsleistungen)

Kreditbetrag: maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten vor Sanierung. Beim Ersterwerb von neu barrierereduzierten Wohngebäuden/Wohnungseigentum ist die Bemessungsgrundlage die Summe der barrierereduzierenden Investitionen bezogen auf die Anzahl der zu erwerbenden Wohneinheiten gemäß Kaufvertrag.

Kreditlaufzeit / Tilgung:
Es stehen 7 verschiedene Kredit-Varianten zur Verfügung. Während der tilgungsfreien Anlaufjahre werden Ihnen lediglich die Zinsen vierteljährlich nachträglich auf den abgerufenen Kreditbetrag berechnet. Während der tilgungsfreien Anlaufjahre und bei der endfälligen Darlehensvariante zahlen Sie lediglich die Zinsen auf die abgerufenen Kreditbeträge. Der Kredit wird nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre in monatlichen Annuitäten getilgt. Während der Zinsbindungsfrist ist eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten ausstehenden Darlehensbetrages nur gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgelts möglich. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt. Zum Ende der Zinsbindung kann das Darlehen ohne Kosten für den Endkreditnehmerteilweise oder komplett abgelöst werden.

Abruffrist / Bereitstellungsprovision:

Sicherheiten: Für Ihren Kredit sind bankübliche Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen Ihnen und Ihrem Kreditinstitut vereinbart.

Sonstiges:

Die KfW gewährt Kredite aus diesem Produkt ausschließlich über Kreditinstitute (Banken und Sparkassen), die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite die Haftung übernehmen. Daher stellen Sie den Antrag bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl vor Beginn des Vorhabens. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Bei Antragstellung zum förderfähigen Ersterwerb gilt der Abschluss des Kaufvertrages als Vorhabensbeginn. Als Produktnummer ist 159 anzugeben.

Zum Zuschuss-Produkt mit den Produkt-Nummern für Einbruchschutz = 455-E und für Altersgerecht Umbauen (Barrierereduzierung) = 455-B:
Zum KfW-Zuschussportal

Zum Download: Merkblätter und Anlagen zu den KfW-Produkten 159 (Kredit) und 455 (Zuschuss)

Stand der Informationen: 04.07.2022

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