Förderprogramm
KfW - Wohneigentumsprogramm

Fördergeber: Bund

Förderempfänger: natürliche Personen, wenn sie Wohneigentum kaufen, bauen und selbst darin wohnen werden und Privatpersonen, die Genossenschaftsanteile für selbstgenutzten Wohnraum erwerben

Antragsunterlagen:

Privatpersonen beantragen KfW-Darlehen bei:
Sparkassen, Banken, Kreditinstitute eigener Wahl
Tel. KfW-Infocenter: 0800 - 539 9002
FAX 069-7431-9500

Förderfähige Maßnahmen:

Gefördert wird der Erwerb bzw. die Errichtung von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen (Neu- und Altbau, Programm-Nr. 124) und Finanzierung von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften (Programm-Nr. 134).

Zum Merkblatt und zur Anlage "Technische Mindestanforderungen" (Nr. 124 und 134)

Förderbedingungen:

Dieses Darlehen ist mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) kombinierbar.

Eigenleistungen sind in angemessener Höhe förderfähig.

Anträge sind bei den Kreditinstituten eigener Wahl zu beantragen.

Die Antragstellung muss vor Beginn des Erwerb des Wohneigentums oder vor Baubeginn bzw. vor Zahlung der gezeichneten Genossenschaftsanteile erfolgen.

Fördermittel:

Es werden Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zur Höhe von 100% der Gesamtkosten zu marktabhängigen Konditionen (Zins-Festlegung zum Zeitpunkt der Bewilligung) gewährt, jedoch maximal 100.000 € im Programm-Nr. 124 und 50.000 € im Programm-Nr. 134.

Infos und aktuelle Zinssätze zu den KfW-Förderprodukten Nr. 124 und 134

Stand der Informationen: 14.04.2022

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